DUH erzielt Erfolg: Gericht verpflichtet Netto zur Rücknahme von Elektrogeräten

Fabian

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Berlin, 5.9.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Amberg hat Netto Marken-Discount dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen (AZ: 41 HK O 737/23). Bei einem vorausgegangenen Testbesuch der DUH wurde die seit mehr als zwei Jahren gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigert. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte daraufhin geklagt. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Stellungnahme der DUH

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich dazu, dass Supermärkte bedeutende Umsätze durch den Verkauf von Elektrogeräten erzielen und daher die Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen vertriebenen Produkte übernehmen müssten. Sie kritisierte stark, dass Netto Marken-Discount erst durch eine Klage der DUH gezwungen werden musste, sich an die gesetzliche Rücknahmepflicht zu halten. Sie betonte, dass dieses Verhalten kein Einzelfall sei, da ähnliche Urteile kürzlich gegen Aldi Nord, Aldi Süd sowie Lidl erwirkt wurden. Solange große Handelsunternehmen weiterhin Widerstand gegen die Rücknahme alter Elektrogeräte leisten und die zuständigen Landesbehörden nicht eingreifen, kündigte sie an, dass die DUH weitere Tests in Supermärkten und Drogerien durchführen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen werde. Jedes fachgerecht gesammelte und recycelte Elektrogerät trage dazu bei, Ressourcen zu sparen, die Freisetzung von Schadstoffen zu verhindern und Brandrisiken durch leicht entzündbare Akkus zu verringern.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUh e.V. vom 05.09.2024

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