Bundesregierung muss nach OVwG-Urteil Klimaschutzprogramme nachbessern

Fabian

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat geurteilt, dass die aktuellen Klimaschutzprogramme der Bundesregierung rechtswidrig sind und dringend durch effektive Maßnahmen verbessert werden müssen, um die Klimaziele bis 2030 und 2045 zu erreichen.

Reichweite des Urteils

Das Urteil hat weitreichende Folgen, die über das bestehende Klimaschutzgesetz hinausgehen, und zwingt insbesondere den Verkehrsminister Andreas Scheuer von der Partei Porsche zu umgehenden und wirksamen Maßnahmen.

Erfolg in allen Sektoren

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor Gericht in allen Sektoren – Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr sowie im Landnutzungssektor – erfolgreich geklagt. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, unverzüglich adäquate Klimaschutzmaßnahmen zu präsentieren.

Massive Unterstützung der Öffentlichkeit

  • Bislang haben sich fast 12.000 Menschen den Klimaklagen angeschlossen und fordern angemessene Klimaschutzmaßnahmen. Die DUH betont besonders die Notwendigkeit von Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor.
  • Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass das Urteil eine klare Ablehnung der unzureichenden Klimapolitik der Bundesregierung darstellt. Er betonte, dass die Regierung nicht länger ihre Verantwortung für den Klimaschutz ignorieren könne, und forderte konkrete Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und den Stopp der Subventionierung klimaschädlicher Dienstwagen.

Dringender Handlungsbedarf im Verkehr und Gebäude

In den Sektoren Verkehr und Gebäude besteht eine erhebliche Emissionslücke, die bis 2030 geschlossen werden muss. Die Bundesregierung muss daher noch in dieser Legislaturperiode umfangreiche Maßnahmenpakete beschließen.

Entscheidende Jahre für den Gebäudesektor

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, wies darauf hin, dass die nächsten Jahre für den Klimaschutz im Gebäudesektor entscheidend sind. Sie forderte eine zielgerichtete Förderung der energetisch schlechtesten Gebäude, um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen und gleichzeitig die langfristige Bezahlbarkeit von Wohnraum und die Energieunabhängigkeit zu sichern.

Bestätigung der Gerichtsentscheidung trotz Versuch der Terminverschiebung

Die Bundesregierung scheiterte kurz vor der Verhandlung mit dem Versuch, den Termin zu verschieben. Das Gericht lehnte dies ab und entschied gemäß dem bestehenden Klimaschutzgesetz. Auch das geplante abgeschwächte Klimaschutzgesetz wird die Urteile nicht ungültig machen, insbesondere im LULUCF-Sektor bleibt alles beim Alten.

Unzureichende Maßnahmen im Landnutzungssektor

Sascha Müller-Kraenner, ein weiterer Bundesgeschäftsführer der DUH, bestätigte, dass die geplanten Maßnahmen zur Emissionsminderung im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft absolut unzureichend sind. Er betonte die Notwendigkeit eines Strukturwandels in der Landnutzung, um die überlebenswichtigen und klimawirksamen Funktionen unserer Ökosysteme zu stärken.

Protest und Forderung vor Gericht

Vor der Verhandlung forderte die DUH mit einer Aktion ausreichende und sofort wirksame Klimaschutzmaßnahmen und protestierte gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes. Zudem brachte die Organisation Unterschriften und persönliche Botschaften von fast 12.000 Unterstützern symbolisch in den Gerichtssaal.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH e.V. vom 16.05.2024