Klimaklagen der DUH gegen die Bundesregierung; OVwG entscheidet!

Fabian

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt zwei weitere Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung. Der Fokus liegt auf den unzureichenden Klimaschutzprogrammen bis 2030, die sich auf verschiedene Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft, Verkehr sowie den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) erstrecken. Kürzlich hatte die Bundesregierung eine Verlegung des Termins beantragt, jedoch lehnte das Gericht diesen Antrag klar ab.

Reaktion der DUH

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich zur Gerichtsentscheidung und bemerkte, dass der Versuch der Bundesregierung, den Termin zu verschieben oder aufzuheben, gescheitert sei. Er zeigte sich erfreut darüber, dass das Gericht eine Entscheidung fällen wird. Weiterhin kritisierte er, dass die Klimaschutzprogramme das Klimaschutzgesetz verletzen und nicht ausreichen, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Besonders in Schlüsselsektoren wie dem Verkehr seien die Ziele mit dem geplanten, entkernten Klimaschutzgesetz nicht einzuhalten. Auch die Maßnahmen für den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft seien unzureichend und würden durch die geplante Gesetzesänderung nicht verbessert.

Protestaktion vor der Verhandlung

Vor der Verhandlung setzte die DUH mit einer Aktion ein Zeichen für sofortige, ausreichende Klimaschutzmaßnahmen und protestierte gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes. Die Organisation repräsentierte dabei Zehntausende Menschen, die sich in den letzten Wochen für die Klimaklagen der DUH starkgemacht hatten. Mit lautstarken und bildgewaltigen Aktionen machte die DUH die Botschaften der Menschen vor dem Gerichtsgebäude sichtbar und brachte sie symbolisch mit in den Verhandlungssaal.

Verfügbarkeit für Interviews

Barbara Metz und Sascha Müller-Kraenner, ebenfalls Bundesgeschäftsführer der DUH, sowie Jürgen Resch sind vor Ort für Interviews verfügbar. Für weiterführende Fragen und Interviews steht der DUH-Newsroom jederzeit zur Verfügung.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH vom 08.05.2024