Trotz Verbot noch immer zu viel Einwegplastik in Gastronomie

Nima

Einweggeschirr, Einmalgeschirr, Einwegartikel
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat festgestellt, dass das seit dem 3. Juli 2021 geltende Verbot bestimmter Einweg-Plastikprodukte in der Praxis kaum Wirkung zeigt. Bei stichprobenartigen Tests in 20 Berliner Imbissen wurde in 70 Prozent der untersuchten Läden verbotenes Einweg-Geschirr wie Burgerboxen, Plastikbesteck, Strohhalme oder kunststoffbeschichtete Pappteller vorgefunden. Diese Angebote waren nicht auf Restbestände zurückzuführen, da diese nach drei Jahren verbraucht sein sollten.

Die DUH ruft die Vollzugsbehörden der Bundesländer dazu auf, die Einweg-Plastikverbote konsequent zu überwachen und Verstöße entsprechend zu ahnden. Die Strafen können bis zu 100.000 Euro betragen. Zusätzlich sollten finanzielle Anreize die Nutzung von Mehrwegverpackungen attraktiver machen, beispielsweise durch eine Abgabe auf nicht von der Verbotsregelung betroffenes Einweg-Geschirr.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich dazu: Sie betonte, dass die Nichtbeachtung des Verbots von Einweg-Plastikprodukten durch Ordnungsämter die Imbissbetriebe dazu verleite, es ebenfalls nicht ernst zu nehmen. Dies habe die Untersuchungen der DUH deutlich gezeigt. Es sei dringend erforderlich, die Einhaltung dieser Verbote zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu bestrafen. Es bestehe der Verdacht, dass einige Händler illegal Einweg-Plastikprodukte aus nicht-europäischen Ländern importieren und diese weiterhin ungehindert anbieten. Dies müsse unverzüglich beendet werden.

Die DUH warnt außerdem davor, dass vielerorts Einweg-Produkte aus Plastik durch solche aus Papier, Pappe, Holz oder Aluminium ersetzt werden, deren Umweltbilanz ähnlich schlecht sei wie die konventioneller Einweg-Plastikprodukte. Um diesem Trend entgegenzuwirken, fordert die DUH eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr. Die Einnahmen sollen in die Stärkung von Mehrwegsystemen investiert werden, da hier dringender Handlungsbedarf bestehe.

Besonders besorgniserregend sei laut DUH auch das wachsende Angebot an „Fake“-Mehrweg-Besteck in der Gastronomie. Die Hälfte der getesteten Imbisse habe dickeres Plastikbesteck als Mehrweg angeboten, ohne jedoch Anreize zur Rückgabe und Wiederverwendung durch ein Pfandsystem zu schaffen.

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Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, betonte, dass Mehrweg nur dann als solches beworben werden sollte, wenn durch ein entsprechendes Anreizsystem die Wiederverwendung gesichert sei. Dies sei bei den Testbesuchen in Berlin nicht der Fall gewesen. Dadurch landeten auch die dickeren Plastikartikel genauso wie zuvor die verbotenen Einwegprodukte im Abfall oder in der Natur. Dies führe zu einer noch größeren Verschwendung von Ressourcen und zu höheren Abfallmengen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsche Umwelthilfe / Veröffentlicht am 02.07.2024