Bundesregierung nach BUND Klimaklage zu mehr Klimaschutz verurteilt

Laura

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil, das auf die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zurückgeht, erneut die Bundesregierung zur verstärkten Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen aufgefordert.

Die Geschäftsführerin des BUND, Antje von Broock, betonte nach dem Urteil, dass die Bundesregierung nun dazu verpflichtet sei, im Bereich Klimaschutz nachzubessern. Insbesondere die Sektoren Gebäude und Verkehr benötigen laut ihr ein dringendes Klimaschutz-Update. Die bisherigen Maßnahmen der Regierung seien nachweislich unzureichend, und es seien konkrete Sofortprogramme erforderlich, die effektiv zu den Klimazielen beitragen.

Das Gericht stellte fest, dass die bisherigen Maßnahmen und Programme der Regierung ein Sofortprogramm gemäß § 8 des Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht ersetzen. Der BUND argumentierte erfolgreich, dass die bisherigen Maßnahmen die eklatante Klimaschutz-Lücke nicht schließen. Von Broock begrüßte das Urteil als Stärkung des Klimaschutzes und bezeichnete das bisherige Versagen der Bundesregierung in der Klimapolitik als gesetzeswidrig.

Sie erwartet nun von den Ministern Wissing, Geywitz und Habeck, dass sie schnell ambitioniertere Maßnahmen ergreifen, um den Klimakurs zu korrigieren. Dazu gehören laut von Broock Maßnahmen wie ein Tempolimit, die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs, das Ende von Steuervorteilen für Diesel und Kerosin sowie klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden.

Die rechtliche Vertretung in der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg übernahmen die Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Lisa Hörtzsch von Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig. Die Kläger betonten, dass das Klimaschutzgesetz klare Vorgaben mache und es nicht im Ermessen der Bundesregierung liege, Sofortprogramme bei Überschreitungen von Emissionsmengen aufzustellen. Angesichts der unzureichenden deutschen Klimaziele im Vergleich zum Verfassungsrecht und der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klimaabkommens seien solche Sofortprogramme zwingend erforderlich.

Basierend auf einer Pressemitteilung von BUND vom 30.11.2023