Gerichtsurteil im Streit um Kreuzkröte: Senat trägt Kosten

Fabian

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Streit um Kreuzkröte: Senat allein für Gerichtskosten verantwortlich Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte in der Angelegenheit des Pankower Tors, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die Gerichtskosten vollständig zu übernehmen hat. Der Beschluss vom 22. Dezember führte aus, dass die SenMVKU voraussichtlich unterlegen wäre, da der Bescheid bei einer vorläufigen Überprüfung als rechtswidrig angesehen wird. Melanie von Orlow, die Geschäftsführerin des NABU Berlin, interpretierte dies als einen bedeutenden Sieg, der die Bereitschaft bestätigt, gegen juristische Entscheidungen vorzugehen, die der Natur schaden. Sie merkte jedoch an, dass der NABU trotz des positiven Urteils die Anwaltskosten größtenteils selbst tragen muss.

Widersprüchliches Handeln des Senats

Das Gericht stellte fest, dass das Handeln des Senats widersprüchlich war. Einerseits ging der Senat von einem überwiegenden öffentlichen Interesse am Projekt aus, andererseits konnte er keine Aussage über die Auswirkungen der Umsiedlungsmaßnahmen auf die Erhaltungszustände der Kreuzkröte treffen, da die Maßnahmen nicht ausreichend konkretisiert waren. Diese Feststellung erfolgte, nachdem der NABU Berlin sich einer Erledigungserklärung angeschlossen hatte, die den Bescheid, gegen den ursprünglich geklagt wurde, zurückzog und die Klage somit hinfällig machte.

Die Kreuzkröte im Mittelpunkt des Disputs

Auf dem Gelände des ehemaligen Pankower Tors, das die einzige Berliner Population der streng geschützten Kreuzkröte beheimatet, ist die Errichtung eines neuen Quartiers mit einem Möbelmarkt geplant. Die Kreuzkröten sollten für dieses Projekt nach Brandenburg umgesiedelt werden, da der Senat ein zwingendes öffentliches Interesse am Bauvorhaben geltend machte. Der NABU Berlin hatte gegen diese Entscheidung geklagt. Mittlerweile wurde ein neues Artenschutzkonzept erarbeitet, das vorsieht, einen neuen Lebensraum für die Kreuzkröte in unmittelbarer Nähe ihres bisherigen Standorts zu schaffen. Die genauen Bedingungen für diese Maßnahme müssen noch in enger Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren, insbesondere dem Denkmalschutz, festgelegt werden.

Der Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU Berlins vom 18.01.2024