Gericht stoppt Wolf-Abschuss: Sieg für Umweltschutz in NRW

Fabian

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In Düsseldorf wurde durch das Auslaufen der Allgemeinverfügung des Kreises Wesel, welche den Abschuss von bis zu zwei Wölfen erlaubte, auch die geplante Tötung der Wölfin GW 954f, bekannt als „Gloria“, hinfällig. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Landesverband Nordrhein-Westfalen hatte zuvor erfolgreich gegen diese Verfügung geklagt. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Eilantrag des BUND stattgegeben hatte, scheiterte der Kreis Wesel mit seiner Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht am 9. Februar. Die Richter bewerteten den geplanten Abschuss als rechtswidrig. Folglich wurde die BUND-Klage im Hauptsacheverfahren mit dem Ende der Geltungsdauer der Verfügung am 15. Februar als erledigt betrachtet.

Aufruf zu konstruktiven Maßnahmen

Holger Sticht, der Vorsitzende des BUND NRW, mahnte den Kreis Wesel und das Umweltministerium, sich den eigentlichen Aufgaben zu widmen. Er betonte, dass Konflikte in Zukunft nur durch einen flächendeckenden und lückenlosen Herdenschutz vermieden werden könnten, nicht durch das Abschießen von Wölfen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Rechtsstreit fokussierte sich auf eine Allgemeinverfügung des Kreises Wesel, die ausnahmsweise die Tötung von bis zu zwei Wölfen bis zum 15. Februar 2024 erlaubte. Diese Maßnahme wurde mit dem Verhalten der Wölfin Gloria begründet, von dem der Kreis eine Bedrohung mit ernsthaften wirtschaftlichen Schäden ableitete. Sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht Münster widersprachen dieser Einschätzung und stellten in Übereinstimmung mit den Argumenten des BUND mehrere Fehler in der Argumentation des Kreises fest. Sie kritisierten, dass der Kreis nicht überzeugend darlegen konnte, dass Gloria ein problematisches Jagdverhalten auf geschützte Weidetiere zeigte. Zudem wurde die Schadensprognose des Kreises als mangelhaft betrachtet, da sie keine klare Darstellung des Umfangs der zukünftigen Schäden enthielt. Dies führte zu einer fehlerhaften Ermessensausübung bei der Abwägung zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen. Abschließend wurde angemerkt, dass der Abschuss von Gloria den Erhaltungszustand der lokalen Wolfspopulation im Westmünsterland beeinträchtigen würde, da sie das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen war und ihre Entnahme die Population um ein Drittel reduzieren würde.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND NRW vom 16.02.2024