BUND NRW fordert Ausgewogenheit bei Energiewende und Naturschutz

Fabian

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In Düsseldorf hat der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Zustimmung zu den Plänen der Landesregierung für den Ausbau erneuerbarer Energien zum Ausdruck gebracht, dabei jedoch die Notwendigkeit klarerer Vorgaben für den Schutz der Natur und der Artenvielfalt hervorgehoben, um die breite Akzeptanz der Energiewende zu stärken. Anlässlich einer Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags bezüglich der geplanten zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW zum Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Umweltverband spezifische Forderungen gestellt.

Hinter dem Ziel zurück

Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, ein Vorstandsmitglied des BUND in NRW, erwähnte, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in NRW mit nur 26 Prozent deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt liegt. Er betonte die erhebliche Lücke im Ausbau der Windenergie, insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels der Regierungskoalition, 1.000 neue Anlagen zu errichten. Um diese Lücke umweltfreundlich zu schließen, sei es erforderlich, den Landesentwicklungsplan zu überarbeiten.

Gleichrangigkeit von Klima- und Biodiversitätsschutz

Der BUND vertritt die Ansicht, dass der Schutz des Klimas und der Biodiversität auf gleicher Ebene berücksichtigt werden muss. Dazu gehört unter anderem, die Nutzung von Windenergie in geschützten Naturbereichen grundsätzlich auszuschließen, was möglich sei, da das Potenzial für Windenergieflächen in NRW auch ohne diese Flächen bei 3,1 Prozent liegt, weit über dem vom Land geforderten Beitrag von 1,8 Prozent.

Eindämmung der Artenschutzschwächung

Weiterhin wird gefordert, der Abschwächung des Artenschutzes entgegenzutreten. Das Gesetz über den Bedarf an Windenergieflächen sieht vor, Umwelt- und Artenschutzprüfungen auf der Genehmigungsebene abzuschaffen, was durch die Verpflichtung zur Erstellung von artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen auf der regionalen Planungsebene kompensiert werden soll.

Forstflächen und Windenergie

Der BUND begrüßt die Nutzung intensiv genutzter Forst- und Dürreflächen für Windenergieanlagen, verlangt jedoch eine differenziertere Betrachtung. Während naturnahe Waldökosysteme geschützt werden sollen, könnten forstwirtschaftlich genutzte Flächen grundsätzlich für den Bau von Windrädern geöffnet werden, wobei Eingriffe in die Natur durch die Zuwegung und Netzanbindung minimiert werden müssen.

Priorisierung von Photovoltaik

Für den Ausbau der Photovoltaik sollte der Landesentwicklungsplan einen Vorrang für die Errichtung an oder auf Gebäuden sowie auf vorbelasteten Flächen vorsehen, um den Verbrauch von Freiflächen zu minimieren. Zudem sollte eine effektive regionale Steuerung für die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen an ökologisch möglichst unbedeutenden oder vorbelasteten Standorten festgelegt werden. Niemeyer-Lüllwitz wies darauf hin, dass der Bau größerer Solaranlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten oft zu Konflikten mit dem Naturschutz führt, da diese Flächen häufig eine hohe ökologische Wertigkeit aufweisen und daher ein unkontrolliertes Wachstum von Solaranlagen verhindert werden muss.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND NRW vom 31.01.2024