Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) deckt grundsätzlich alle deutschen Brennstoffemissionen ab, die nicht unter das EU-ETS fallen. Wesentlich beeinflusst wird die Entwicklung der Emissionen im nEHS durch den Verkehrs- und Gebäudesektor. Im Vergleich zu 2021 verzeichneten die Emissionen im Verkehrsbereich gemäß der Sektorabgrenzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) einen Anstieg um 2 Prozent, während die Emissionen im Gebäudesektor um 7,4 Prozent zurückgingen. Trotz dieses Rückgangs wurde das Sektorziel des KSG für den Gebäudesektor nicht eingehalten.
Gründe für Emissionsrückgang
Der Rückgang der Emissionen ist hauptsächlich auf Einsparungen durch die hohen Gaspreise im Jahr 2022, bedingt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, und einen geringeren Heizbedarf aufgrund milder Wetterbedingungen zurückzuführen. Hierdurch ist innerhalb des nEHS ein signifikanter Rückgang der Emissionen durch Erdgas um circa 14 Prozent festzustellen.
Verteilung der Emissionen im nEHS
Erdgas und Diesel tragen jeweils etwa ein Drittel zu den berichteten Emissionen im nEHS bei, gefolgt von Benzin und Heizöl mit jeweils ungefähr einem Sechstel. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2021 und 2022 die Brennstoffe Flüssiggas und Flugbenzin vom nEHS erfasst, welche allerdings nur einen geringen Anteil an den Gesamtemissionen ausmachen.
Forderung nach Maßnahmen
Dirk Messner, der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), merkte an, dass trotz des Rückgangs der Emissionen durch externe Einflüsse im nationalen Emissionshandel weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf im Gebäude- und Verkehrssektor besteht. Er betonte, dass der Emissionshandel in Zukunft eine noch entscheidendere Rolle spielen wird, wofür allerdings die aktuellen Festpreise im nationalen Emissionshandel deutlich erhöht werden müssten.
Wirtschaftliche und soziale Aspekte
Messner betonte weiterhin, dass es entscheidend sei, die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung zur aktiven Unterstützung der gesellschaftlichen Transformationsprozesse im sozialen und wirtschaftlichen Bereich zu nutzen. Er bekräftigte, dass ambitionierter Klimaschutz, soziale Verträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sich nicht ausschließen, sondern durch den Emissionshandel in Einklang gebracht werden können.
Anteil der Emissionen
Im Jahr 2022 machten die gesamten deutschen Treibhausgasemissionen etwa 750 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent aus, wovon der Anteil des nEHS circa 38,3 Prozent und der des EU-ETS 1 etwa 47,2 Prozent betrug. Somit unterlagen ungefähr 85,5 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer CO₂-Bepreisung durch den nEHS oder den EU-ETS 1.
Nicht erfasste Emissionen
Insbesondere Emissionen aus der Landwirtschaft, hauptsächlich durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) verursacht, sind nicht erfasst. Ebenso fehlen weitere, ab den Berichtsjahren 2023 bzw. 2024 im nEHS erfasste Brennstoffemissionen wie Kohle und Abfälle.
Vorbereitung auf den EU-ETS 2
Ab diesem Jahr beginnt die dreijährige Vorbereitungsphase auf den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und weitere Sektoren (EU-ETS 2), der ab 2027 vollständig starten soll. Diese Phase dient ausschließlich der Berichterstattung und beinhaltet noch keine Abgabeverpflichtungen. Der EU-ETS 2 wird ähnlich dem nEHS konzipiert sein, weist jedoch wesentliche Unterschiede auf, wie die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Endverbraucher von Brennstoffen und unterschiedliche Fristen für die Umsetzung, sowie eine von Beginn an marktbasierte Preisbildung.
Deutschlands Rolle und Chancen
Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA, erklärte, dass Deutschland mit der Einführung des nEHS im Jahr 2021 eine führende Rolle in Europa eingenommen und den Weg für den EU-ETS 2 geebnet hat. Aus klimapolitischer Sicht bietet der Übergang zum EU-ETS 2 erhebliche Chancen, da die bindenden Emissionsgrenzwerte auf EU-Ebene die vereinbarten Minderungsziele verlässlich absichern werden. Beim Übergang zum europäischen System wird ein effizienter und gerechter Vollzug für alle beteiligten Akteure angestrebt.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist sowohl für den Vollzug des nationalen als auch des Europäischen Emissionshandels in Deutschland verantwortlich.
Dieser Text beruht auf der Pressemitteilung Nr. 14/2024 des Umweltbundesamtes