Berlin – Anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Ausnahmen bei wichtigen Umweltstandards in der Agrarförderung vorzunehmen, äußerte sich DNR-Geschäftsführer Florian Schöne kritisch. Er beschrieb das Vorgehen der EU-Kommission als einen doppelten Rückschritt auf Kosten der Natur, der ohne sachliche Begründung und ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten die minimalsten Anforderungen zum Schutz der Biodiversität in der EU-Agrarförderung untergrabe. Schöne betonte, dass die Lockerung der Vorschriften für die Bereitstellung von Brachflächen als ökologische Rückzugsräume einen Rückschritt darstelle und den Eindruck erwecke, als würde der dramatische Artenverlust in den Agrarlandschaften ignoriert.
Kritik am Kommissionsvorschlag
Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir machte letzte Woche deutlich, dass der Vorschlag der Kommission keine Lösungen für die Herausforderungen in der Landwirtschaft biete und den Schutz der Agrarökosysteme nicht unterstütze. Er argumentierte, dass anstatt dem als populistisch wahrgenommenen Kurs der Kommission zur Reduzierung von Umweltstandards zu folgen, Deutschland an den bisherigen Regelungen festhalten solle. Schöne fügte hinzu, dass echte Lösungen zur Bewältigung der Biodiversitätskrise und zur gleichzeitigen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe in der konsequenten Weiterentwicklung und besseren Ausstattung bestehender Förderinstrumente, wie der Öko-Regelungen, liegen müssten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Deutschen-Naturschutzrings (Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen) vom 13.02.2024