Rechtsgutachten fordert verfassungskonforme Anwendung der StVO zur Beschleunigung der Verkehrswende

Fabian

© Nico / stock.adobe.com

Ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt auf, dass die gegenwärtige Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gegen das im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht verstößt und somit verfassungswidrig ist. Laut dem Gutachten ist jedoch eine verfassungskonforme Auslegung der StVO möglich, die den Kommunen ermöglichen würde, rechtmäßige Verkehrskonzepte wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fußgängerüberwege oder Radfahr- und Busstreifen zwingend umzusetzen. Dies hätte weitreichende praktische Konsequenzen für die Kommunen. Die DUH bietet den Kommunen beratende Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung einer solchen Auslegung an und betont die Dringlichkeit einer Reform zur Beschleunigung der Mobilitätswende.

Aussagen des Bundesgeschäftsführers der DUH

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass das Rechtsgutachten bahnbrechend sei, da es aufzeige, dass Kommunen bereits mit der geltenden Straßenverkehrsordnung mehr für die Verkehrswende und saubere Luft tun könnten. Mehr Tempo 30-Zonen, Radwege und Busspuren seien möglich. Er kritisierte die aktuelle restriktive Auslegung der StVO durch die Straßenverkehrsbehörden und die Rechtsprechung als verfassungswidrig und forderte eine rasche Korrektur. Er ermutigte die Kommunen, rechtlich gegen diese Auslegung vorzugehen und betonte die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform des Straßenverkehrsrechts, die eine zukunftsfähige Stadt- und Verkehrsplanung erleichtern und die Mobilitätswende beschleunigen würde.

Wegfall der Nachweispflicht

Die DUH hebt hervor, dass bei einer verfassungskonformen Auslegung der StVO der Nachweis einer sogenannten qualifizierten Gefahrenlage für die Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen nicht mehr erforderlich wäre, sofern ein kommunales Verkehrskonzept vorliegt. Dieser Nachweis stellt für Kommunen bislang oft eine Herausforderung dar und bremst die Mobilitätswende. Zur Sicherstellung einer klaren Rechtsgrundlage fordert die DUH die Streichung dieser Nachweispflicht in der bevorstehenden Novelle der StVO.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DuH (Deutschen Umwelthilfe e.V.) vom 28.05.2024