Am 22. Februar 2024 reichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Gericht der Europäischen Union eine Klage gegen die Verlängerung der Genehmigung des umweltschädlichen Herbizid-Wirkstoffs S-Metolachlor ein. Die Organisation hatte bereits einen Antrag gestellt, die vorläufige Verlängerung bis November 2024 zu überprüfen, der jedoch abgelehnt wurde. Trotz gesundheitlicher und ökologischer Bedenken hat die EU-Kommission beschlossen, die Genehmigung für S-Metolachlor nicht zu erneuern. Die Rechtmäßigkeit der aktuellen Verlängerung und eine grundlegende Entscheidung bezüglich anderer hochgiftiger Wirkstoffe stehen noch aus.
Klage als Mittel im Umweltschutz
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass die Einreichung der Klage beim Europäischen Gericht ein wesentlicher Schritt im Einsatz gegen gefährliche Pestizide sei. Er kritisierte, dass die EU-Kommission die Genehmigung von S-Metolachlor, dessen ursprüngliche Zulassung vor fast zehn Jahren ausgelaufen war, unter dem Druck der Agrarlobby wiederholt verlängert hat, ohne neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Risiken angemessen zu berücksichtigen. Resch betonte die Dringlichkeit einer Grundsatzentscheidung, um ähnliche Praktiken bei anderen Wirkstoffen zu verhindern und wies darauf hin, dass die Behörden das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip sowie Umweltaspekte nicht ignorieren dürfen.
Missachtung der Sicherheitsanforderungen
Die Verlängerung der Genehmigung von S-Metolachlor durch die EU-Kommission im Mai 2023 erfolgte trotz vorhersehbarer Nichterfüllung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte bereits im Februar 2023 Bedenken geäußert, insbesondere wegen der potenziellen Gesundheitsschädigung bestimmter Säugetiere und der Möglichkeit von Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser durch potentiell krebserregende Stoffe bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit S-Metolachlor. Zusätzlich engagiert sich die DUH mit Unterstützung von foodwatch auch auf nationaler Ebene gegen die Zulassung weiterer hochgiftiger Pestizide.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 22.02.2024