Rechtliche Schritte und Forderungen: DUH setzt sich für Einhaltung der Elektroschrott-Rücknahmepflicht ein

Fabian

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Seit Juni 2022 ist die Rücknahme ausgedienter Elektrokleingeräte gesetzlich vorgeschrieben, doch haben Aldi Süd, Lidl und andere Händler gegen diese Regelung verstoßen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat festgestellt, dass Aldi Süd und Lidl die Rücknahmepflicht missachteten. Die Organisation klagte daher für die Rechte der Verbraucherinnen und führt weitere Verfahren gegen große Lebensmittelhändler.

Forderung nach strengen Kontrollen

Die DUH verlangt von den Landesbehörden konsequente Kontrollen und kündigt an, neue Testbesuche bei Supermärkten und Drogerien durchzuführen.

Gerichtsurteile für Verbraucherrechte

  • Am 3. Juni 2024 berichtete die DUH über Erfolge im Verbraucherschutz: Die Landgerichte in Mainz und Frankenthal verurteilten Aldi Süd und Lidl dazu, ausgediente Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen, wie es das Gesetz vorschreibt. Bei vorherigen Testbesuchen hatten die Discounter die Rücknahme verweigert, was zur Klage der DUH führte.
  • Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, erklärte, es sei beschämend, dass Aldi Süd und Lidl erst durch Gerichtsbeschluss zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten gezwungen werden mussten. Sie betonte, dass dieses Urteil eine Warnung an alle Lebensmittelhändler sei, insbesondere an Aldi Nord und Netto Marken-Discount, gegen die ebenfalls Klagen anhängig sind. Die Widerstände der Unternehmen gegen die Rücknahmepflicht würden die Verbraucher verunsichern und die Umwelt belasten.

Dramatischer Rückgang der Sammelquote

  • Die Sammelquote von Elektroschrott ist erheblich gesunken und erreicht nun nur noch 32 Prozent, was weit unter dem gesetzlichen Ziel liegt. Angesichts der Klimakrise und der Rohstoffknappheit ist dies eine katastrophale Entwicklung.
  • Agnes Sauter, Leiterin der ökologischen Marktüberwachung bei der DUH, forderte alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme alter Elektrogeräte sofort in allen Filialen zu gewährleisten und die Kunden umfassend und verbraucherfreundlich darüber zu informieren. Sie betonte, dass die DUH weiterhin Tests durchführen und rechtliche Schritte gegen Verstöße einleiten werde, solange die Landesbehörden die Einhaltung der Vorschriften nicht streng überwachen.

Mangelnde Aufklärung der Verbraucher

Verbraucher sind nach wie vor unzureichend darüber informiert, dass sie alte Elektrogeräte bequem bei großen Supermärkten, Discountern und Drogerien zurückgeben können. Seit dem 1. Juli 2022 sind Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verpflichtet, Altgeräte kostenlos anzunehmen. Dies betrifft die meisten Märkte großer Ketten. Kleinere Altgeräte wie Rasierer oder Toaster können einfach abgegeben werden, während größere Geräte nur bei Kauf eines Neugeräts zurückgenommen werden müssen. Die DUH fordert professionelle und sichere Sammelbehältnisse sowie ausreichend geschultes Personal, um eine effiziente und kundenfreundliche Rücknahme zu gewährleisten.

Weitere Gerichtsentscheidungen

Die Entscheidungen gegen Aldi Süd und Lidl folgen einem bereits gewonnenen Verfahren gegen Norma. Die Gerichte haben weitere große Discounter zur Einhaltung der gesetzlichen Rücknahmepflicht verurteilt. Gegen diese Urteile können noch Rechtsmittel eingelegt werden, während weitere Klagen der DUH gegen Aldi Nord und Netto Marken-Discount noch anstehen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemittelung der DuH e.V. vom 04.06.2024