Stärkung des Verbraucherschutzes durch neue Datenschutzregelungen

Fabian

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Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Waren online bestellen oder einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen, leisten Händler und Unternehmen oft Vorauszahlungen. Zur Einschätzung des Risikos von Zahlungsausfällen greifen diese Firmen häufig auf Wirtschaftsauskunfteien zurück, die die Bonitätsrisiken der Kundinnen und Kunden bewerten. Diese Bewertungspraxis, bekannt als Scoring, ist ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Entscheidungen der Unternehmen. Beim Scoring werden umfangreiche Datensätze über die Betroffenen verwendet. Die Berechnungen und darauf basierenden Entscheidungen erfolgen zunehmend automatisch, was das Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht. Durch eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz, die heute vom Kabinett beschlossen wurde, stärkt die Bundesregierung die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Neue Regulierungen im Verbraucherschutz

Die Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke erklärte, dass durch die neuen Regelungen Transparenz in den Bewertungsprozess gebracht werde. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig direkt Einblick erhalten, welche Daten und Datentypen ihren Scorewert beeinflusst haben, wie diese gewichtet wurden und welche Bedeutung der Scorewert hat. Die neuen Regelungen verhindern auch eine potenzielle Diskriminierung durch Scoring, indem sie festlegen, dass die Postleitzahl oder Daten über politische Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit nicht mehr zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit herangezogen werden dürfen. Die Ministerin betonte, dass mit den neuen Regelungen ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird, der den Nutzen von Scoring und Bonitätsprüfungen sicherstellt, während gleichzeitig der Verbraucherschutz gestärkt wird. Sie bezeichnete diese Regelungen als bedeutenden Fortschritt im Verbraucherschutz.

Reaktion auf EuGH-Urteil

Ein Teil der heute beschlossenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes stellt eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023 dar. Der EuGH hatte entschieden, dass Scoring als „automatisierte Entscheidung“ gemäß der DSGVO anzusehen ist, sobald die Scorewerte bei Vertragsentscheidungen eine maßgebliche Rolle spielen, eine Auffassung, die das deutsche Recht bis dahin nicht berücksichtigte. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat direkt nach dem Urteil an einer Neuregelung gearbeitet und sich für eine schnelle legislative Antwort eingesetzt. Der Entwurf des BMUV, der erhebliche Verbesserungen für den Verbraucherschutz vorsieht, wurde in das aktuelle Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes eingebracht. Diese Änderung verbessert das vorhandene Schutzniveau, schafft mehr Transparenz für die Betroffenen und stellt das Scoring auf eine rechtssichere Grundlage.

Weitere Schritte im Gesetzgebungsprozess

Nach dem Kabinettsbeschluss muss die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes noch vom Bundestag angenommen und den Bundesrat passieren. Das Bundesinnenministerium (BMI) ist für das Bundesdatenschutzgesetz federführend verantwortlich.

Dieser Text beruht auf der Pressemitteilung Nr. 017/24 | Verbraucherschutz des BMUV’s vom 07.02.2024