Deutschlandticket und Infrastrukturfinanzierung im Fokus von Bund und Ländern

Fabian

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Knapp ein Jahr nach der Einführung betrachten die Bundesländer das Deutschlandticket als einen großen Erfolg und setzen sich für eine nachhaltige sowie längerfristige finanzielle Absicherung ein. In ihrer Frühjahrssitzung in Münster haben die Verkehrsministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren beschlossen, gemeinsam mit dem Bund an einer dauerhaften Finanzierung des Tickets über das Jahr 2025 hinaus zu arbeiten. Der Einführungspreis von 49 Euro soll für das Jahr 2024 beibehalten werden, um weitere Kundinnen und Kunden anzuziehen. Die Voraussetzung für die Preisstabilität in diesem Jahr ist die Übertragung der nicht ausgegebenen Finanzmittel aus 2023 auf 2024 durch den Bund.

Stellungnahme von Minister Krischer

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer erklärte, dass das Deutschlandticket das erfolgreichste in der Geschichte des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) sei. Innerhalb eines Jahres hätten bereits 11,2 Millionen Menschen das Ticket genutzt, und die Verkaufszahlen stiegen auf insgesamt rund 130 Millionen. Dies zeige den großen Mehrwert des Tickets, das nicht nur als Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV dient, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leiste und die Pendler finanziell entlaste, was wiederum inflationsdämpfend wirke. Krischer äußerte sich zufrieden über das erste Jahr, betonte jedoch, dass die dauerhafte Finanzierung weiterhin eine wichtige Aufgabe sei.

Aussagen von Ministerin Petra Berg

Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, betonte zum Abschluss der Sitzung, dass das Deutschlandticket eine Erfolgsgeschichte sei, da es Gelegenheitsnutzer zu Dauernutzern gemacht habe und die Fahrgastzahlen weiterhin steigen. Sie hob hervor, dass das Ticket ein flexibles System sei, das weiterhin solide Rahmenbedingungen für seinen Erfolg benötige, einschließlich Verlässlichkeit und Vertrauen der Nutzer. Die Preisstabilität für 2024 sei ein erster wichtiger Schritt gewesen, ein weiterer sei die Einhaltung der Zusagen durch den Bund bezüglich der Übertragung der Mittel und die Änderung des Regionalisierungsgesetzes.

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Kritische Töne von Minister Bernreiter

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter äußerte Bedenken, dass das Deutschlandticket ein Jahr nach seiner Einführung noch nicht das Erfolgsmodell für ganz Deutschland sei, wie es oft dargestellt werde. Insbesondere im ländlichen Raum hätten die Menschen mehr von einer Investition in verbesserte Infrastruktur profitiert als von einem günstigen Ticket. Dennoch sollte der einfache Zugang zum öffentlichen Nahverkehr beibehalten werden, was vor allem die Übertragung der zugesagten Restmittel aus dem vergangenen Jahr durch den Bund erfordere, um den aktuellen Preis zu gewährleisten.

Planung der Ticketpreise für 2025

Die zuständigen Verkehrsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren einigten sich auf einen Fahrplan für die Festlegung des Ticketpreises im nächsten Jahr. Basierend auf der Entwicklung und den Prognosen zu Verkaufszahlen, Kostenentwicklung und benötigtem Zuschuss wird die Verkehrsministerkonferenz in der zweiten Jahreshälfte 2024 einen Preis für das Jahr 2025 festlegen. Ohne eine Klärung der dauerhaften Finanzierung durch den Bund sei jedoch eine Regelung der Preisentwicklung über das Jahr 2025 hinaus derzeit nicht möglich.

Infrastrukturfinanzierung und -erhaltung

Die Gesamtfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV stand ebenfalls im Fokus der Diskussionen. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr besteht bis 2031 ein Finanzbedarf für den Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV in Höhe von etwa 40 Milliarden Euro, was nur eine Untergrenze der benötigten Mittel darstelle. Die Verkehrsministerkonferenz begrüßte den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Volker Wissing für einen Infrastrukturfonds, um die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und zukunftsfähig zu machen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 18.04.2024