Freitag, 13.09.2024: Ein Umweltverband hat erstmalig eine gerichtliche Verurteilung der Bundesregierung zu sofortigen Klimaschutzmaßnahmen erreicht. Es sind Maßnahmen im Umfang von mehr als 40 Millionen Tonnen CO₂ erforderlich, wie beispielsweise eine Reduzierung der Abholzung in Wäldern und die Wiederherstellung von Mooren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert einen Regierungsentwurf für konkrete, ausreichende Maßnahmen bis zum 31. Oktober und plant, ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten, falls dies nicht geschieht. Eine zweite erfolgreiche Klage der DUH wird zum Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen, da ausgerechnet der Klimaminister Habeck das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht akzeptiert hat.
Bestätigung des Urteils
In Berlin wurde das Urteil der DUH gegen die Bundesregierung im Sektor Landnutzung (LULUCF) rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte, dass das Bundesumweltministerium keine Revision gegen die Verurteilung aus Mai 2024 eingelegt hat. Das Urteil stellt einen Durchbruch dar, da die geplanten Maßnahmen im LULUCF-Sektor die Klimaziele praktisch zu 100 Prozent verfehlen würden. Die Richter verpflichteten die Bundesregierung nun zu weitreichenden Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen, wie eine deutliche Reduktion der Holzentnahme, beschleunigte Wiedervernässung von Moorgebieten und das Ende der Förderung der Holzverbrennung. Die DUH erwartet, dass die Regierung bis spätestens Ende Oktober 2024 einen Maßnahmenentwurf vorlegt und diesen innerhalb von sechs Monaten verabschiedet, um Zwangsvollstreckungsverfahren zu vermeiden.
Reaktionen auf das Urteil
Sascha Müller-Kraenner von der DUH betonte die signifikante Bedeutung des Urteils für den Naturschutz und die Landnutzung. Er kritisierte die Scholz-Regierung dafür, nicht genügend für Klimaschutz und Natur zu tun, besonders in der Land- und Forstwirtschaft. Müller-Kraenner forderte ein ambitioniertes neues Waldgesetz, das sich mehr am Ökosystem Wald orientiert und weniger an den Interessen der Forstindustrie. Zudem sollten die Budgets für die Wiederherstellung von Mooren, Feuchtgebieten und Wäldern in den Haushaltsverhandlungen erhöht und nicht gekürzt werden. Er lobte Bundesumweltministerin Steffi Lemke für ihren Verzicht auf eine Revision, was weitere Verzögerungen vermieden hat.
Differenzen im Kabinett
Robert Habeck, der Klimaschutzminister, legte jedoch Revision gegen ein zweites Urteil ein, das vom OVG Berlin-Brandenburg im Mai gefällt wurde. Dieses Urteil forderte die Regierung auf, ihr Klimaschutzprogramm auch für andere Sektoren wie die Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Abfallwirtschaft und andere zu verschärfen. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun im Revisionsverfahren entscheiden müssen.
Kritik am Gebäudesektor
Barbara Metz, ebenfalls Bundesgeschäftsführerin der DUH, kritisierte das systematische Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz im Gebäudesektor. Sie verwies auf eine historisch niedrige Sanierungsrate und eine geplante Kürzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Haushaltsjahr 2025. Metz betonte, dass die Verschiebung der Auszahlung der Heizungsförderung die Bürger daran hindere, den Klimaschutz in ihren Gebäuden voranzutreiben und von der Wärmewende zu profitieren. Die DUH plant daher, die Bundesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht zu effektivem Klimaschutz in allen Sektoren zu zwingen, gestärkt durch die Zuversicht aus den Verfahren im Mai.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH vom 13.09.2024