Infrastrukturoffensive NRW: Sanierungsplan und Rekordinvestitionen

Fabian

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Minister Oliver Krischer erklärte, dass mit der Sanierungsoffensive ein deutlicher Fahrplan für die Straßeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen festgelegt worden sei.

Herausforderung Infrastrukturerhalt

Am 31. Juli 2024 machte Krischer deutlich, dass Nordrhein-Westfalen entschlossen sei, die bestehende Verkehrsinfrastruktur zukunftsfähig zu gestalten. Viele Straßen-, Brücken- und Tunnelanlagen, die in den 1960er und 1970er Jahren errichtet wurden, seien nun sanierungsbedürftig. Seit November 2023 mit der Einführung der Sanierungsoffensive und dem Landesstraßenerhaltungsprogramm im Februar desselben Jahres, legt die Landesregierung einen starken Fokus auf Sanierungen. Laut Krischer investiert die Landesregierung dieses Jahr mit einem Budget von etwa 220 Millionen Euro so viel wie noch nie zuvor in die Erhaltung und Sanierung der Landesstraßeninfrastruktur, einschließlich Brücken und Straßen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt zusätzliche 138 Millionen Euro für den Erhalt von Bundesstraßen bereit.

Umfangreiche Brückensanierungen

Fast 400 Brücken, die sanierungsbedürftig sind, sollen innerhalb der nächsten zehn Jahre ersetzt werden. Seit November 2023 wurden bereits drei Ersatzneubaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen abgeschlossen und 34 Brücken befinden sich derzeit im Bau oder sind bereits beauftragt. Bei den Landesstraßen wurden seit November ungefähr 75 Kilometer Straßen saniert, und weitere 151 Kilometer sind derzeit in Arbeit. Bei den Bundesstraßen wurden seitdem rund 62 Kilometer saniert, und Maßnahmen für weitere 27 Kilometer laufen derzeit.

Verbesserung der Infrastruktur

Die Notwendigkeit für die Sanierungen rührt vor allem vom starken Anstieg des Güterverkehrs und von der unzureichenden Investition in den Erhalt bestehender Infrastrukturen in den vergangenen Jahrzehnten her. Krischer betonte, dass die Bürgerinnen und Bürger auf eine funktionsfähige Infrastruktur angewiesen seien und das Ziel der Regierung sei es, den Sanierungs- und Modernisierungsstau der letzten Jahrzehnte zu beheben und deutliche Verbesserungen zu erzielen. Obwohl in den letzten Jahren eine Stabilisierung des Straßenzustands erreicht wurde, sei nun eine deutliche Verbesserung notwendig.

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Beschleunigte Umsetzung in Neuss

Am zweiten Tag seiner #Thementour2024 besuchte Krischer Neuss, Hemer und Bad Oeynhausen, um die Fortschritte zu begutachten. In Neuss wurde er über den Ersatzneubau von drei Brücken informiert, die bis 2029 noch genutzt werden können, aber nun durch ein schnelleres Verfahren ersetzt werden sollen. Dabei werden auch 500 Meter Fahrbahn und Radweg saniert, mit einer geplanten Fertigstellung vor der Landesgartenschau 2026.

Effiziente Bauweise in Hemer

In Hemer sollen die Verkehrseinschränkungen durch die Sanierung der L683 auf ein Minimum reduziert werden. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung und in zwei parallelen Bauabschnitten durchgeführt, um die Bauzeit zu minimieren. Die Fertigstellung ist für November 2024 geplant.

Brückenerneuerung in Bad Oeynhausen

In Bad Oeynhausen wird die rund 70 Jahre alte Flutmuldenbrücke erneuert, die bereits 2009 erste Verschleißschäden zeigte und seit 2013 für LKW über 3,5 Tonnen gesperrt ist. Die neue Brücke wird breiter und ist fast fertiggestellt, mit einer geplanten Freigabe im September 2024.

Dialogprozess in Südwestfalen

Im März setzte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr einen Dialogprozess mit Vertretern verschiedener Institutionen fort, und im Juli wurde die Fokusgruppe Infrastruktur eingerichtet. Diese Gruppe unterstützt die koordinierte Umsetzung verschiedener Sanierungs- und Bauvorhaben über alle Verkehrsträger hinweg und fördert den Austausch zwischen Bund, Land, Bezirksregierungen, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden. Eine Dialoggruppe wird am 6. September erstmals über ein Sanierungskonzept für Südwestfalen diskutieren, um die anstehenden Planungs- und Baumaßnahmen zu priorisieren.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 31.07.2024