Novelle des Elektrogesetzes: Verbesserte Rückgabe und Recycling von Elektrogeräten

Fabian

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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in Zukunft ausgediente Elektrogeräte vermehrt im Handel zurückgeben können. Um dies zu ermöglichen, werden im Rahmen einer Gesetzesnovelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die vom Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht wurde, die Informationsangebote im Handel verbessert und die Rückgabemöglichkeiten ausgeweitet. Weiterhin sieht die Gesetzesnovelle eine Ausweitung der Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf sämtliche Verkaufsstellen vor. Zusätzlich soll durch die Gesetzesänderung der Schutz vor Brandrisiken durch unsachgemäß entsorgte oder beschädigte Batterien erhöht werden. Das Hauptziel der Änderung ist es, eine größere Anzahl alter Elektrogeräte zu sammeln, um die darin enthaltenen wertvollen Rohstoffe durch hochwertiges Recycling zurückzugewinnen und die Sicherheit bei der Entsorgung zu erhöhen.

Wachsende Elektroschrottproblematik

In den letzten Jahren haben die Verkaufszahlen für Smartphones, Tablets, Bildschirme und andere Elektrogeräte wie E-Zigaretten oder beleuchtete Schuhe stark zugenommen. Innerhalb von weniger als zehn Jahren hat sich die Menge der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte verdoppelt: von etwa 1,6 Millionen Tonnen im Jahr 2013 auf über drei Millionen Tonnen im Jahr 2021. Entsprechend steigt auch die Zahl der ausgedienten und defekten Geräte. Allein in privaten Haushalten befinden sich mehr als 300 Millionen ungenutzte Handys, Tablets und Laptops. Um die darin enthaltenen wertvollen Rohstoffe einer fachgerechten Entsorgung und einem qualitativ hochwertigen Recycling zuzuführen, strebt das Bundesumweltministerium eine Vereinfachung der Rückgabemöglichkeiten für ausgediente Elektrogeräte an.

Neue Kennzeichnung und Rückgabebedingungen

Der Entwurf für die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fordert, dass künftig Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen. Dies soll es den Verbrauchern erleichtern, die Rückgabemöglichkeiten zu finden und zu nutzen. Zudem ist geplant, die Möglichkeit der Rückgabe eines Altgerätes ohne gleichzeitigen Neukauf auf alle Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 50 Zentimetern auszuweiten, was bestimmte kleinere Gerätearten generell einschließt.

Erleichterte Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten

Es ist vorgesehen, dass Einweg-E-Zigaretten künftig einfacher entsorgt werden können, indem sie grundsätzlich an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können, an denen sie erworben wurden. Hierzu zählen auch Kioske und Tankstellen, wo auch über die Rücknahmemöglichkeiten informiert werden soll, um das Bewusstsein zu stärken, dass Einweg-E-Zigaretten nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen.

Minimierung von Brandrisiken durch Batterien

Die Gesetzesnovelle zielt auch darauf ab, Brandrisiken zu minimieren, die durch falsch entsorgte Lithium-Batterien entstehen können. Diese Batterien, die in zahlreichen Elektrogeräten eingebaut und teilweise fest verbaut sind, stellen eine erhebliche Bedrohung für die Entsorgungswirtschaft dar. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden, um das Risiko von Beschädigungen der Batterien zu reduzieren.

Umsetzung einer Koalitionsvereinbarung

Mit der Gesetzesnovelle wird eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die aktuelle Probleme bei der Entsorgung von Elektroschrott adressiert. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, und an der heute gestarteten Anhörung können sich Interessengruppen bis zum 23. Mai 2024 beteiligen.

Aktuelle Rückgabemöglichkeiten im Handel

Seit dem 1. Juli 2022 können Verbraucher ihre kleinen ausgedienten Elektrogeräte, wie Handys oder Taschenlampen, unabhängig von einem Neukauf kostenlos in vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben. Größere Altgeräte können nur dann im Einzelhandel abgegeben werden, wenn ein vergleichbares neues Produkt gekauft wird. Viele Verbraucher sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie solche kleinen Elektrogeräte einfach beim Einkauf im Supermarkt zurückgeben können. Daher ist eine Verbesserung der Information zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 02.05.2024