Das Weihnachtshochwasser führte in Niedersachsen vielerorts zu erheblichen Schäden, wodurch viele Menschen unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Das Umweltministerium reagierte darauf mit einer kurzfristig eingeführten Billigkeitsrichtlinie, um Soforthilfen für Privathaushalte bereitzustellen. Dies ermöglichte es, Hunderten Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen.
Bearbeitungsstand der Anträge
Bis zum 22. März gingen über 1.200 Anträge von Privatpersonen ein, wie Umweltminister Christian Meyer dem Umweltausschuss des Landtages mitteilte. Von diesen wurden bereits Soforthilfen in Höhe von etwa 424.000 Euro aus 332 Anträgen bewilligt. Weitere ca. 110 Anträge im Wert von über 105.000 Euro stehen noch aus. 494 Anträge wurden abgelehnt oder haben sich anderweitig erledigt. Die meisten Genehmigungen erfolgten im Landkreis Celle. Die Soforthilfe beträgt pro Haushalt mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro, sofern ein Gesamtschaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist.
Dank an die Kommunen
Umweltminister Meyer drückte seine Anerkennung gegenüber den Kommunen für deren schnelle Abwicklung der Hilfen aus. Er betonte, wie wichtig diese Unterstützung für die Menschen sei, die etwa Möbel ersetzen oder notwendige Handwerkerarbeiten bezahlen mussten oder die kurzfristig umziehen mussten. Er erklärte weiter, dass es Aufgabe des Landes sei, die Folgen des Hochwassers gemeinsam zu bewältigen, wobei die Soforthilfen dazu dienten, zunächst die drängendsten Sorgen zu lindern.
Übernahme weiterer Kosten
Nicht in den Soforthilfen enthalten sind Schäden an privaten Gebäuden. Es wurden bereits weitere Richtlinien für Hilfen bei Gebäudeschäden, Infrastrukturschäden und in der Landwirtschaft veröffentlicht oder befinden sich noch in der Abstimmung. Das Innenministerium schätzte die Schäden an Privathaushalten aufgrund des Hochwassers Anfang April auf etwa 12,4 Millionen Euro. Zudem wurden Schäden an landeseigenen Hochwasserschutzanlagen und Deichen auf 12 Millionen Euro, im Bereich von Deich- und Unterhaltungsverbänden auf 11 Millionen Euro und bei kommunalen Hochwasserschutzanlagen auf etwa 9 Millionen Euro geschätzt. Der Landtag hatte bereits am 7. Februar einen Nachtragshaushalt 2024 zum Hochwasser in Höhe von 111 Millionen Euro beschlossen.
Zusätzliche Mittel für den Deichschutz
Des Weiteren entstanden den Deichunterhaltungsverbänden Mehrkosten von etwa 3,4 Millionen Euro durch den Betrieb von Schöpfwerken und Pumpen. Diese Kosten sollen ebenfalls aus dem Nachtragshaushalt gedeckt werden, um die Verbände nicht mit den hohen Energiekosten alleine zu lassen, wie Minister Meyer betonte.
Investitionen in den Hochwasserschutz
Minister Meyer hob hervor, dass der Katastrophenschutz in Niedersachsen sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene gut funktioniert habe. Er kündigte an, dass zusätzlich in den präventiven Hochwasserschutz und die Ausstattung zur Hochwasserbekämpfung investiert werden wird. Besonders stolz zeigte er sich darüber, dass es gelungen sei, 14 Millionen Euro für mobile Deiche und Sandsackfüllmaschinen bereitzustellen. Diese mobilen Deiche hätten sich in der Notlage bewährt, weshalb sie nun in Kooperation mit dem Innenministerium angeschafft werden. Die Mittel dafür stammen aus dem ELER-Programm der EU, mit einer Kofinanzierung durch das Land.
Dieser Text beruht auf der Pressemitteilung Pl 042/2024 des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz