Niedersachsen setzt neue Maßstäbe in der Energiewende

Fabian

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Niedersachsen gilt als Vorreiter im Bereich der Erneuerbaren Energien. In keinem anderen Bundesland wird so viel Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biogas produziert. Im Jahr 2023 übertraf die Produktion erneuerbarer Energiequellen mit 50,8 Terawattstunden erstmalig den Stromverbrauch, der 50,5 Terawattstunden betrug. Laut Christian Meyer, dem Energie- und Klimaschutzminister von Niedersachsen, war der erzeugte Strom damit erstmals zu mehr als 100 Prozent klimaneutral. Er betonte jedoch, dass die Sektoren Mobilität, Gebäude und Wirtschaft ebenfalls klimaneutral gestaltet werden müssten, was eine deutliche Steigerung des Ausbautempos erfordere. Folglich verabschiedete der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Windgesetz, das eine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien vorsieht und den lokalen Gemeinden direkte Vorteile durch jedes neue Windrad und jede neue Freiflächensolaranlage bringt.

Gesetz zur Verdopplung der Windenergieflächen

Das neue Gesetz sieht vor, die Flächen für Windenergie gemäß dem Koalitionsvertrag auf mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche zu verdoppeln, basierend auf einer Potenzialstudie des Umweltministeriums. Es wurde festgestellt, dass 6,2 Prozent der Landesfläche unter strenger Beachtung des Naturschutzes grundsätzlich für die Windenergie geeignet sind. Meyer erklärte, dass in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden zur faireren räumlichen Verteilung kein Landkreis überfordert werde. Stattdessen werde die Fläche in den Kreisen auf maximal vier Prozent solidarisch verteilt. Zusätzlich werden die Verfahren durch eine Novelle des Raumordnungsgesetzes digitalisiert und beschleunigt, wobei den Kommunen erstmals auch Teilflächenpläne für Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm ermöglicht werden. Meyer äußerte sich optimistisch, dass Niedersachsen seine Ausbauziele gemeinsam mit den Kommunen erreichen wird.

Steigerung der Genehmigungs- und Ausbauraten

Durch eine vom Land eingerichtete Task-Force Energiewende konnten die Ausbau- und Genehmigungszahlen bereits deutlich gesteigert werden. Im ersten Quartal 2024 genehmigten die Kommunen 504 Megawatt Windenergie. Meyer zeigte sich zuversichtlich, dass das Jahresziel von 1500 Megawatt gut erreichbar sei. Auch bei der Solarenergie konnte Niedersachsen im Jahr 2023 mit einem Zubau von 1411 Megawatt seine jährlich installierte Leistung im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppeln. Meyer wies darauf hin, dass dies der bisher größte jährliche Zuwachs sei und kündigte weitere Erleichterungen durch ein Bundes-Solarpaket an.

Direkte finanzielle Vorteile für die Gemeinden

Meyer hob hervor, dass die lokalen Gemeinden, insbesondere im ländlichen Raum, durch jedes neue Windrad oder jede neue Freiflächen-Photovoltaikanlage direkt finanziell profitieren werden, was zu einer der höchsten Akzeptanzen im Bereich der Energieerzeugung führt. Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien würden Millionen Euro an Wertschöpfung lokal generiert. Das neue Gesetz verpflichtet Anlagenbetreiber dazu, für jedes neue Windrad oder jede neue Freiflächen-Photovoltaikanlage eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen, was jährlich etwa 30.000 Euro pro Windrad entspricht. Die Gemeinden können diese Mittel frei verwenden, beispielsweise für Naturschutz, soziale, kulturelle Zwecke, Bildung oder zur Stärkung der Daseinsvorsorge. Meyer erklärte, dass die Kommunen einmal jährlich die Bevölkerung darüber informieren müssen, wofür sie das Geld verwendet haben.

Zusätzliche Vorteile für die lokale Bevölkerung

Neben den Gemeinden müssen die Anlagenbetreiber durchschnittlich weitere 0,1 Cent pro Kilowattstunde an die Menschen im Umkreis von 2,5 Kilometern der Anlage ausschütten. Meyer betonte, dass diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort neu und bundesweit einzigartig sei. Möglichkeiten für die Ausschüttung umfassen dauerhaft niedrige Strompreise, Direktzahlungen an die Menschen um die Anlage, oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften. Wenn Anteile an der Anlage angeboten werden, müssen mindestens 20 Prozent der Anteile für die lokalen Bürger verfügbar sein. Meyer fasste zusammen, dass die Kommunen und die lokale Bevölkerung in einzigartiger Weise vom Ausbau der Wind- und Solarenergie profitieren.

Dieser Text beruht auf der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Pl 039/24 vom 17.04.2024