Hochwasserhilfe in Niedersachsen: Sofortige Unterstützung und Langfristige Vorsorge

Fabian

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Privatpersonen, die durch das jüngste Hochwasser in akute Notlagen geraten sind, können nun kurzfristige Unterstützung beantragen. Dies wurde durch eine vom niedersächsischen Umweltministerium vorgestellte Billigkeits-Richtlinie ermöglicht, die bald in Kraft treten wird. Für die Beantragung der Nothilfen sind die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte zuständig. Zusätzlich hat die Landesregierung einen Nachtragshaushalt für Entschädigungen und Reparaturen sowie zur Verbesserung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes initiiert. Aufgrund der Krisenvorsorge des Finanzministeriums sind Zahlungen aus der Akuthilfe-Richtlinie bereits vor der Verabschiedung des Nachtragshaushalts möglich.

Umweltminister Meyer betont die Notwendigkeit von Gemeinschaft und Vorsorge

Der Umweltminister Niedersachsens, Christian Meyer, betonte, dass das landesweite, dramatische Hochwasser und die Sturmfluten erhebliche Schäden verursacht haben. Diese Schäden konnten nur durch die gemeinsamen Anstrengungen aller Behörden, Kommunen, Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks, Hilfsorganisationen und hunderttausender Helfer bewältigt werden. Er wies darauf hin, dass aufgrund der Klimakrise zukünftig häufiger mit solchen Extremwetterereignissen zu rechnen sei. 2023 war das bisher heißeste Jahr, und der Dezember in Niedersachsen der nasseste Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Meyer erklärte, dass die Regierung weiterhin in den Hochwasser- und Küstenschutz investieren und Menschen in akuter Not unterstützen wird, die z.B. Möbel ersetzen oder umziehen müssen oder durch dringende Reparaturen in finanzielle Not geraten sind. Er betonte den Zusammenhalt in Niedersachsen.

Einführung einer Unbürokratischen Soforthilfe für Privatpersonen

  • Wie beim Hochwasser 2017 wird es eine kurzfristige, unbürokratische Soforthilfe als Billigkeitsleistung geben, die sich allerdings nur an Privatpersonen richtet. Die Soforthilfe soll akute Notlagen durch notwendige Anschaffungen oder Maßnahmen finanziell erleichtern, jedoch noch nicht für Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur gelten. Bei einem Gesamtschaden von mindestens 5.000 Euro am Hausrat wird eine Soforthilfe zwischen 1.000 und 2.500 Euro pro Haushalt gewährt. In akuten Notlagen kann die Soforthilfe bis zu 20.000 Euro betragen. Auch Schäden unter 5.000 Euro können in besonderen Härtefällen ausgeglichen werden. Diese Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Anträge können von Privathaushalten im Einzugsgebiet der betroffenen Gewässer gestellt werden, darunter fallen unter anderem Weser, Wümme, Hunte, Ems und weitere. Zu den hochwasserbedingten Schäden zählen solche, die durch Hochwasser, wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser und ähnliche Ursachen entstanden sind.

Fristen und Verfahren zur Beantragung der Hochwasser-Soforthilfe

Die Anträge auf Soforthilfe müssen bis zum 22.03.2024 schriftlich eingereicht werden. Zuständig sind die Bewilligungsstellen in den vom Hochwasser betroffenen Regionen. Die Verwendung der Hilfen ist durch Quittungen oder Rechnungen zu belegen. Sollte das Land später weitere Zahlungen leisten, werden die Nothilfen darauf angerechnet.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 17.01.2024