EU-Initiative stärkt Recht auf Reparatur: Ein Schritt vorwärts für Umwelt und Verbraucher

Fabian

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Recht auf Reparatur: EU legt vor, jetzt muss die Bundesregierung liefern Runder Tisch Reparatur, INKOTA-netzwerk, Naturschutzbund (NABU) und Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßen EU-Einigung zu Reparatur

EU-Entscheidung als Meilenstein für Umwelt und Verbraucher

In Brüssel und Berlin haben die EU-Institutionen eine Vereinbarung über neue Regelungen erzielt, die Reparaturen kostengünstiger und einfacher gestalten sollen. Vertreter des Runden Tisch Reparatur, des INKOTA-netzwerks, des Naturschutzbunds (NABU) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bewerten diese Entscheidung als bedeutenden Fortschritt für den Schutz des Klimas und der Ressourcen sowie als positive Entwicklung für Verbraucherinnen, Verbraucher und das lokale Handwerk.

Forderungen zur Ersatzteilpreisgestaltung umgesetzt

Katrin Meyer, die Geschäftsführerin des Runden Tisch Reparatur, teilte mit, dass die Forderung des EU-Parlaments nach einer Bereitstellung von Ersatzteilen zu angemessenen Preisen erfolgreich war. Sie betonte, dass die bisherigen hohen Kosten für Ersatzteile im Vergleich zum Neukauf ein großes Hindernis für Reparaturen darstellten. Mit der aktuellen Entscheidung der EU, die auf die Schaffung eines offenen Reparaturmarktes und die Gewährleistung des Zugangs zu bezahlbaren Reparaturen abzielt, könnten überhöhte Preise für Ersatzteile bald der Vergangenheit angehören.

Verbot von software- und hardwareseitigen Einschränkungen

Anna Hanisch, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim NABU, äußerte sich positiv über das beschlossene Verbot von Software- und Hardware-Praktiken, die den Einsatz von kompatiblen und wiederverwendeten Ersatzteilen behindern könnten. Sie sieht darin einen potenziellen Wendepunkt für die Reparaturbranche, wobei die exakte Ausgestaltung des Gesetzestextes entscheidend sei, um mögliche Schlupflöcher zu vermeiden. Allerdings merkte sie kritisch an, dass die Richtlinie zunächst nur für neun Produktkategorien gelte und somit viele Produkte unreguliert blieben. Sie forderte eine schnelle Erweiterung des Geltungsbereichs auf weitere Produktgruppen.

Druck auf die Bundesregierung zur Gesetzgebung

Julius Neu vom INKOTA-netzwerk betonte, dass die Entscheidung auf EU-Ebene der Bundesregierung keine Ausreden mehr lasse. Sie müsse nun ihre globale Verantwortung für den Ressourcenschutz wahrnehmen und das lang angekündigte Reparaturgesetz vorlegen. Dieses solle Hersteller dazu verpflichten, Ersatzteile und Reparaturinformationen für mehr als nur die bisherigen neun Produktkategorien bereitzustellen, eine Strategie gegen den Fachkräftemangel im Reparatursektor entwickeln und einen bundesweiten Reparaturbonus einführen.

Forderungen an die Herstellerverantwortung

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, wies auf die Bedeutung der Reparaturfähigkeit für die Langlebigkeit von Elektrogeräten hin und forderte eine Ausweitung der Herstellerverantwortung im Elektrogesetz. Hersteller von Produkten mit eingeschränkter oder fehlender Reparaturfähigkeit sollten höhere Entsorgungskosten tragen, um finanzielle Anreize für die Berücksichtigung von Reparaturmöglichkeiten im Öko-Design zu schaffen.

Neue Regelungen und Gewährleistungsverlängerung

Mit den neuen Regelungen werden Hersteller von neun Produktgruppen verpflichtet, Reparaturen für ihre Produkte anzubieten. Zudem wurde eine Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr nach einer Reparatur vereinbart. Nationale Plattformen sollen eingerichtet werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über Reparaturdienstleister und Repair Cafés zur Verfügung zu stellen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU Deutschlands vom 02.02.2024 i.V.m. einer Pressemitteilung Bundesverband Verbraucherzentrale zu Preisunterschieden bei Ersatzteilen (24. Januar 2024)