Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in der EU beschlossen

Laura

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Die EU-Mitgliedstaaten haben heute eine bahnbrechende Entscheidung getroffen und die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Zukünftig sollen nur noch Produkte, die ressourcensparend, langlebig, reparierbar und energieeffizient sind, auf den Binnenmarkt kommen. Ziel dieser Verordnung ist es, insbesondere die Vernichtung von gebrauchsfähigen Konsumartikeln wie Textilien und Schuhen zu stoppen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betont die Bedeutung dieser Verordnung als Meilenstein für umweltfreundliche Produkte. Künftig können Anforderungen an das Produktdesign gestellt werden, um die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit zu fördern. Dies sei entscheidend für eine echte Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebensweg von Produkten von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung berücksichtigt. Die Verordnung beinhaltet auch ein Verbot für Hersteller und Vertreiber, gebrauchsfähige Textilien zu vernichten, was einen wichtigen Schritt weg von der Wegwerfgesellschaft darstellt.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sieht in der neuen Ökodesign-Verordnung einen wegweisenden Tag für den European Green Deal. Die Verordnung betrachtet den gesamten Lebenszyklus von Produkten, von Design über Betrieb bis hin zur Reparatur oder dem Recycling. Dies birgt großes Potenzial für eine klimafreundliche Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung grüner Leitmärkte. Ökodesign trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie bei und steht für Qualität, Effizienz und Ressourcensparsamkeit.

In den Verhandlungen zur Verordnung hat sich die Bundesregierung erfolgreich für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung sowie für ein Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten eingesetzt.

Die neue Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Ökodesign-Richtlinie, die nur für energieverbrauchsrelevante Produkte galt. Nun gilt sie für fast alle Produkte. Die Verordnung selbst legt keine Anforderungen an einzelne Produkte fest, sondern formuliert grundlegende Leistungsanforderungen. Diese sollen in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen konkretisiert werden. Die Leistungsanforderungen decken den gesamten Lebenszyklus ab und geben Vorgaben für Material-, Energie- und Ressourceneffizienz, Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und ökologischen Fußabdruck.

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Nach Inkrafttreten der Verordnung wird die Europäische Kommission Regelungen für Produkte wie Möbel, Textilien, Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien erlassen. Dabei sind Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen, um kleinen und mittleren Unternehmen entgegenzukommen.

Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von den neuen Regeln, da sie durch geringeren Stromverbrauch, Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte Kosten sparen. Zusätzlich erhalten sie Tools wie einen Digitalen Produktpass, ein Ökodesign-Label und einen Reparierbarkeits-Index zur Unterstützung ihrer Kaufentscheidungen. Der Digitale Produktpass ermöglicht den Zugriff auf relevante Informationen wie Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder Informationen zu besorgniserregenden Stoffen.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 22.12.2023