Alltagsprodukte sollen zukünftig nachhaltig sein

Nima

Nachhaltige Möbel
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einer neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zugestimmt, die darauf abzielt, den Marktstandard in Europa auf ressourcenschonende, langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte zu setzen. Seit März 2022 liefen die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. Deutschland hat sich dabei stark für die Kreislaufwirtschaft eingesetzt, inklusive der Wiedergewinnung von Rohstoffen, einem strengen Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren, einem technologie-neutralen Digitalen Produktpass und einer fairen Mitwirkung der Mitgliedstaaten.

Die Bundesminister Robert Habeck für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Steffi Lemke für Umwelt äußerten sich positiv über den erfolgreichen Verhandlungsabschluss. Habeck betonte, dass die EU mit dieser Verordnung wichtige Schritte in Richtung einer klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft unternimmt, indem sie den gesamten Lebenszyklus von Produkten berücksichtigt. Er hob hervor, dass der Zugang zu Produktdaten in digitaler Form verbessert wird, was die EU international zum Vorreiter macht und neue Chancen für Innovationen schafft. Lemke lobte die Verordnung als bedeutenden Fortschritt für den Umweltschutz. Sie betonte die Vorteile langlebiger und reparierbarer Produkte für die Kreislaufwirtschaft und den Klimaschutz und erwähnte auch die Maßnahmen gegen die Vernichtung unverkaufter Ware.

Die neue Ökodesign-Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie, die sich nur auf energieverbrauchsrelevante Produkte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler konzentrierte. Nun erstreckt sich die Verordnung auf nahezu alle Alltagsprodukte, einschließlich Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel und Chemikalien. Sie beinhaltet Vorgaben, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdecken, um Aspekte wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit zu verbessern.

Die Europäische Kommission plant, bis Ende 2025 die ersten spezifischen Produktverordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung herauszugeben. Die neuen Regelungen gelten auch für Produkte, die online oder als Importware verkauft werden. Mit den Digitalen Produktpässen sollen Wirtschaftsakteure und Verbraucher leicht verständliche Informationen über die nachhaltigen Eigenschaften eines Produkts erhalten können. Nach der Zustimmung des Rates wird die Verordnung bald im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt im selben Sommer in Kraft.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Veröffentlicht am 27.05.2024