Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Laura

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Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium sowie das Bundesumweltministerium haben in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen“ erlassen. Diese Verordnung legt die qualitativen Standards für die Ausbildung in folgenden Berufen fest:

  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an diese Berufe erheblich verändert, insbesondere die technischen Anforderungen in der Umwelttechnik sind seit der letzten Neuordnung der Berufe im Jahr 2002 deutlich gestiegen.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck betont, dass Umwelttechnologen eine Schlüsselrolle bei der praktischen Umsetzung des Klimaschutzes spielen. Die dualen Berufe sollen aktiv zur Transformation hin zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Ressourcenschonende Technologien könnten neue Wertschöpfungspotenziale erschließen und einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von Knappheits- und Abhängigkeitsproblemen leisten.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke unterstreicht die Bedeutung der umwelttechnischen Berufe für grundlegende Versorgungsbereiche wie Trinkwasseraufbereitung, Abwasserentsorgung und Abfallbewältigung. Die Modernisierung dieser Berufe soll sie noch attraktiver machen und zu einer erhöhten Zahl qualifizierter Fachkräfte für eine umweltgerechte Wirtschaft führen.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hebt hervor, dass gut ausgebildete Fachkräfte notwendig sind, um Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen. Die Modernisierung der umwelttechnischen Ausbildungsberufe sei daher zum richtigen Zeitpunkt erfolgt und trage dazu bei, Klima- und Umweltschutz praktisch anzugehen sowie Wachstum und Wohlstand zu fördern.

Die Anpassung der qualitativen Anforderungen an die duale Ausbildung in diesen Berufen erfolgte in Abstimmung mit den Sozialpartnern und den für den berufsschulischen Teil zuständigen Ländern, da der Rechtsrahmen für die Berufe zunehmend von europäischen Vorgaben beeinflusst wird. Die neuen Anforderungen für die dreijährige duale Ausbildung treten zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 01. August 2024 in Kraft. Eine Spurwechselmöglichkeit wird für Auszubildende geschaffen, die bereits in diesem Jahr ihre Ausbildung in einem umwelttechnischen Beruf begonnen haben und noch keine Zwischenprüfung absolviert haben. Dadurch besteht die Möglichkeit, auf Basis der neuen Regelungen qualifiziert zu werden.

Nach Abschluss der Ausbildung stehen Umwelttechnologinnen und Umwelttechnologen zahlreiche berufliche Tätigkeiten offen. Sie werden zu gefragten Fachkräften für kommunale oder wirtschaftliche Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen, die öffentliche Verwaltung und Ingenieurbüros in der Privatwirtschaft.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 28.12.2023