Neue Verordnung für mehr Schutz von Trinkwasserressourcen

Laura

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Das Bundesumweltministerium hat eine Verordnung namens Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) erlassen, die darauf abzielt, Rohwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser in Trinkwassereinzugsgebieten vorbeugend besser zu schützen. Die Verordnung, die heute in Kraft tritt, legt fest, welche Anforderungen für die Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasserversorgungen gelten. Das Ziel ist es, Belastungen, die potenziell zur Verunreinigung von Wasserkörpern führen könnten, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, zu vermeiden, zu reduzieren und besser zu kontrollieren. Dies soll den Aufwand, der normalerweise im Bereich der Trinkwasseraufbereitung betrieben wird, verringern.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betont die lebenswichtige Rolle von Wasser und die Notwendigkeit, Wasserressourcen vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Mit der neuen Verordnung werden Trinkwassereinzugsgebiete künftig hinsichtlich möglicher Risiken für die Wasserqualität bewertet und einem Risikomanagement unterzogen. Dies ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Gefahren und schafft die Voraussetzungen für noch sichereres Wasser gemäß den Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie.

Die EU-Trinkwasserrichtlinie implementiert einen risikobasierten Ansatz, der auf dem Vorsorgeprinzip basiert. Dieser Ansatz zielt darauf ab, in der Trinkwasserversorgung ein vorausschauendes und zielgenaues Qualitätsmanagement sicherzustellen. Die Trinkwassereinzugsgebiete werden zukünftig bewertet und einem an die lokalen Verhältnisse angepassten Risikomanagement unterzogen. Das Ziel ist die frühzeitige Erkennung potenzieller mikrobieller und chemischer Risiken sowie Gefährdungen für die Trinkwassereinzugsgebiete, um angemessen darauf reagieren zu können. Die TrinkwEGV dient der Umsetzung insbesondere der Artikel 7 und 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie und ergänzt die Vorschriften der Trinkwasserverordnung, die den Schutz des Trinkwassers ab der Wassergewinnung bereits nach dem risikobasierten Ansatz regelt.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 12.12.2023