EU verabschiedet wegweisende F-Gas-Verordnung für Klimaschutz und Marktumstellung

Fabian

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Der Rat der Europäischen Union hat der neuen F-Gas-Verordnung zugestimmt, wodurch die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in der EU stark reduziert und bis 2050 vollständig eingestellt wird. Diese Stoffe werden hauptsächlich als Kältemittel eingesetzt. Die Verordnung sieht außerdem schrittweise neue und verschärfte Regeln für das Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse, wie Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die klimaschädliche F-Gase enthalten, vor. Während der Verhandlungen zur neuen F-Gas-Verordnung setzte sich die Bundesregierung erfolgreich für ambitionierte Regelungen ein.

Stellungnahme der Bundesumweltministerin

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte, dass die neue F-Gas-Verordnung einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. Ihrer Meinung nach sendet die Verordnung ein klares Signal an den Markt, dass Produkte mit klimaschädlichen F-Gasen in der EU mittelfristig keine Zukunft haben. Sie erwähnte, dass klima- und umweltfreundliche Alternativen nach Übergangsfristen zum Standard werden sollen, wobei Ausnahmen und Flexibilitäten in Bereichen vorgesehen sind, in denen ein Umstieg noch nicht möglich ist. Sie hob hervor, dass gerade deutsche Hersteller bei der Entwicklung F-Gas-freier Produkte führend sind und von den neuen Vorgaben profitieren werden.

Weitere Einschränkungen für HFKW

Die neue F-Gas-Verordnung wird die Verfügbarkeit von HFKW auf dem EU-Markt weiter deutlich einschränken, wodurch der Preis für diese Stoffe steigen und ein Anreiz zum Umstieg auf verfügbare klima- und umweltfreundliche Alternativen geschaffen wird. Bis 2050 plant die EU, komplett aus dem Verbrauch von quotierten HFKW auszusteigen, womit sie international eine Vorreiterrolle einnimmt.

Verbot von F-Gasen in neuen Produkten

Die Verordnung wird nach Übergangsfristen auch das Inverkehrbringen von neuen Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen verbieten. Darüber hinaus plant die EU, in einigen Anwendungen schrittweise ganz aus F-Gasen auszusteigen. Beispielsweise dürfen bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sind für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vorgesehen, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.

Regelungen zu Schwefelhexafluorid

Die neue F-Gas-Verordnung beinhaltet umfassende Regelungen zu Schwefelhexafluorid (SF6), dem klimaschädlichsten Treibhausgas. Der Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen wird nach Übergangsfristen komplett verboten, was einen klimaneutralen Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Die Regeln greifen nur, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Ab 2035 darf nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Deutsche Hersteller bieten bereits F-Gas-freie marktverfügbare Produkte an.

Dieser Text beruht auf der Pressemitteilung Nr. 011/24 des BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) vom 29.01.2024