EU verschärft CO2-Grenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge

Fabian

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Heute haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine deutliche Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge gestimmt, wobei die Grenzwerte für CO2-Emissionen in den kommenden Jahren schrittweise weiter gesenkt werden sollen. Bis zum Jahr 2040 soll bei neu zugelassenen Fahrzeugen eine durchschnittliche Reduzierung der CO2-Emissionen um 90 Prozent erreicht werden. Zudem ist festgelegt worden, dass neue Stadtbusse ab dem Jahr 2035 emissionsfrei sein müssen. Diese Maßnahmen sollen einen Beitrag leisten, um die Klimaziele der EU für 2030 zu erreichen und langfristig bis 2050 die Klimaneutralität zu gewährleisten.

Reaktion der Bundesumweltministerin

Bundesumweltministerin Steffi Lemke äußerte sich zustimmend zur Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten bezüglich der neuen Regelungen für CO2-Flottengrenzwerte bei Lastkraftwagen und Bussen. Sie betonte die positive Bedeutung dieser Entscheidung für den Klimaschutz und die Verkehrswende. Lemke hob hervor, dass trotz vorangegangener Unklarheiten ein sinnvolles Ergebnis erzielt wurde, welches den ausgewogenen Trilog-Kompromiss bestätigt. Die Ministerin unterstrich die Bedeutung des Beschlusses für die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge, indem er ein klares Marktsignal setzt und ihnen Planungssicherheit gibt, was die Hersteller während der Verhandlungen gefordert hatten.

Details der neuen Verordnung

Die neue Verordnung über CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge legt fest, dass die Flotten schwerer Lkws über 7,5 Tonnen und Reisebusse ab dem Jahr 2030 eine Minderung der CO2-Emissionen um mindestens 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 erreichen müssen. Ab 2035 wird das Ziel auf eine Reduzierung um 65 Prozent angehoben und erreicht bis 2040 eine Verringerung um 90 Prozent. Diese Ziele bauen auf den bereits bestehenden Rechtsvorschriften auf, die eine Reduktion um 15 Prozent bis 2025 und um 30 Prozent bis 2030 vorsehen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass ab 2035 ausschließlich emissionsfreie Stadtbusse neu zugelassen werden dürfen, mit einem Zwischenziel von 90 Prozent Emissionsreduktion für diese Fahrzeugklasse bis 2030. Für Überlandbusse gelten die allgemeinen Minderungsziele für Reisebusse. Die Verordnung erweitert den Geltungsbereich auf nahezu alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO2-Emissionen, einschließlich kleinerer Lastkraftwagen, Stadt- und Reisebusse sowie Anhänger.

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Ausnahmeregelungen und Überprüfung

Ausnahmen von den Regelungen bestehen für Hersteller kleiner Stückzahlen sowie für Fahrzeuge, die in speziellen Bereichen wie Bergbau, Forst- und Landwirtschaft, durch Streitkräfte, Feuerwehr, Katastrophenschutz, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und durch medizinische Dienste eingesetzt werden. Die Effektivität und Auswirkungen der geänderten Verordnung werden von der Kommission im Jahr 2027 überprüft, wobei zusätzliche Bestimmungen für die Erweiterung der Überprüfungsklausel hinzugefügt wurden. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung der Möglichkeit einer gemeinsamen Methode zur Bewertung und Berichterstattung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus neuer schwerer Nutzfahrzeuge, die Bewertung der Rolle eines CO2-Korrekturfaktors beim Übergang zu emissionsfreier Mobilität im Schwerlastsektor sowie die Bewertung der Zulassungsmethode für Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden.

Dieser Text beruht auf der Pressemitteilung Nr. 019/24 | Verkehr des BMUV vom 09.02.2024