Neue Pfandpflicht für Milch- und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ab 2024

Laura

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Ab dem 1. Januar 2024 wird für Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent eingeführt. Dies betrifft unter anderem normale Milch, Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent und andere trinkbare Milcherzeugnisse, wie Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt. Die leeren Flaschen können an jedem Ort zurückgegeben werden, an dem Einwegkunststoffflaschen für Getränke verkauft werden, beispielsweise im Supermarkt. Die Ausnahmeregelung für Milch und Milchprodukte endet, die Pfandpflicht gilt nun auch für diese Produkte.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betont die steigende Menge an Verpackungsmüll in Europa und Deutschland. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sind umfassende Rücknahme- und Pfandsysteme für nahezu alle Verpackungen notwendig. Milch und Milchprodukte nehmen einen beträchtlichen Teil im Supermarktregal ein, und die Pfandpflicht für Einwegkunststoffflaschen schließt einen weiteren Kreislauf, der wertvolle Ressourcen dem Recycling zur Verfügung stellt.

Die bereits seit Anfang 2022 geltende Pfandpflicht für den Großteil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff wurde nun auf Milch und Milchprodukte ausgedehnt. Diese Veränderung erweitert die betroffenen Produkte erheblich.

Die Einführung des Pfandsystems für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff im Jahr 2022 war bereits ein bedeutender Schritt. Auch Getränkedosen unterliegen seither der Pfandpflicht. Ausnahmen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen wurden durch die Gesetzesnovelle von 2022 beendet. Die neue Verordnung gilt nun für fast alle Produkte, wobei grundlegende Leistungsanforderungen für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts festgelegt werden.

Die Ausnahmeregelung für Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen bestand bis 2024, um Herstellern und Verkaufsstellen eine längere Vorbereitungszeit zu gewähren. Dies war aufgrund der hygienischen Herausforderungen bei der Rückgabe von Flaschen mit Milch oder Milchprodukten notwendig. Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Rückgabe dieser Flaschen im Pfandautomaten, wie es bei anderen Einwegflaschen mit Pfand bereits der Fall ist.

Das Marktvolumen für nicht-pfandpflichtige Getränke im Jahr 2020 betrug insgesamt 10,6 Milliarden Liter, wovon Milch, Milchmischgetränke und sonstige milchbasierte Getränke 40 Prozent ausmachten. Die neue Pfandpflicht betrifft somit etwa 455 Millionen Liter an Milch und Milchmischgetränken, die in Kunststoffflaschen verpackt sind. Andere Verpackungen von Milchprodukten, wie Getränkekartons, bleiben auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin pfandfrei.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 27.12.2023