DUH gegen irreführende Klimaneutralitätsversprechen

Fabian

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Berlin, 10.9.2024: Seit Mai 2022 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erfolgreich gegen irreführende Werbeaussagen über „Klimaneutralität“ oder ähnliche Slogans vorgegangen. Bisher wurden 92 Verfahren erfolgreich abgeschlossen, bei denen unter anderem Gasversorger und Unternehmen wie Eurowings, Netto, Shell, BP, Total, dm und TUI betroffen waren. Diese Unternehmen haben ihre Versprechen nicht ausreichend erläutert oder haben sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen durch fragwürdige Projekte verlassen, statt Emissionen zu vermeiden oder zu reduzieren. Daraufhin forderte die DUH diese Unternehmen zur Unterlassung auf und erhob Klage, wenn nötig.

Änderungen der Werbeaussagen

In 48 Fällen änderten die Unternehmen ihre Werbeaussagen und gaben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. In 12 Fällen gaben die Gerichte der DUH Recht, und in drei dieser Fälle wurde Berufung eingelegt (dm, Netto, Eurowings). Mit diesen eingeschlossen, sind aktuell elf Verfahren noch anhängig. Die DUH steht in 22 Fällen noch im Austausch mit den Unternehmen und plant, weitere juristische Schritte einzuleiten, falls es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. In zwei weiteren Fällen wurden die irreführenden Aussagen entfernt, da das betreffende Unternehmen aufgelöst wurde oder das Produkt nicht mehr verkauft wird.

Kritik an Kompensationsprojekten

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisierte, dass das Versprechen klimaneutraler Produkte oder Unternehmen zu einem weitverbreiteten Phänomen geworden sei. Unternehmen täuschten die Verbraucher mit dem Versprechen einer angeblichen vollständigen Klimaneutralität, die jedoch nicht durch echte Verbesserungen erreicht werde, sondern durch einen modernen Ablasshandel mit meist untauglichen Kompensationsprojekten. Resch betonte, dass die DUH bisher vor Gericht keine einzige Klage verloren habe und forderte die Unternehmen auf, ihre Emissionen tatsächlich zu reduzieren. Er appellierte auch an die Bundesregierung, Klimaneutralitätsversprechen zu verbieten, wenn sie nur auf Kompensation beruhen.

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Problematische Kompensationsprojekte

Jutta Kill, Biologin und Klimaneutralitätsexpertin, die die DUH unterstützt, erklärte, dass viele Kompensationsversprechen auf Projekten wie Wald-, Kochöfen- oder Wasserkraft basieren, die oft ungeeignet sind. Sie erwähnte, dass Betreiber solcher Projekte oft Phantomgutschriften verkauft haben, beispielsweise aus Wasserkraftprojekten, die auch ohne zusätzliche Kompensationseinnahmen realisiert worden wären. Waldschutz sei zwar wichtig, aber nicht geeignet zur Kompensation von fossilen Treibhausgasemissionen, da Kohlenstoff in Bäumen nur vorübergehend gespeichert werde.

Strenger Maßstab bei Umweltschutzwerbungen

Remo Klinger, der Anwalt, der die DUH vertritt, betonte, dass die Gerichte einen strengen Maßstab bei Umweltschutzwerbungen anlegen. Werbungen müssten transparent machen, wie genau die Umwelt geschützt wird, und sicherstellen, dass die Kompensationsprojekte die Emissionen tatsächlich ausgleichen können.

Fokus auf Zukunftsversprechen der Unternehmen

Agnes Sauter, Leiterin der ökologischen Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH, äußerte, dass viele Unternehmen große Ziele benennen, jedoch über konkrete Maßnahmen schweigen, was lediglich leere Worte seien. Sie kündigte an, dass die DUH verstärkt Zukunftsversprechen von Unternehmen in den Blick nehmen werde, um sicherzustellen, dass Verbraucher klare und nachvollziehbare Informationen darüber erhalten, wie die Ziele erreicht werden sollen. Zudem werde die DUH neben Wald- und Wasserkraftprojekten auch weitere Kompensationsprojekte überprüfen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH vom 10.09.2024