Erfolg im Rechtsstreit um Balkonkraftwerk in Berlin

Fabian

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Berlin, 11.9.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützte erfolgreich die Klage eines Berliner Mieters, der um die Genehmigung seines Balkonkraftwerks kämpfte. Nach einem monatelangen Konflikt hat die Wohnungsgenossenschaft DPF vor Gericht nachgegeben. Die rechtlich unhaltbaren, unsachlichen und überzogenen Auflagen wurden zurückgenommen, sodass die Installation des Balkonkraftwerks nun möglich ist. Die Genossenschaft hatte fast zwei Jahre lang die Installation erschwert, indem sie Anforderungen wie die Überprüfung der gesamten Hauselektrik stellte und sich weigerte, die Verantwortung für die Statik zu übernehmen. Weitere Forderungen wie die Montage durch eine Fachkraft, eine Freigabeerklärung der Feuerwehr und regelmäßige Wartungsnachweise wurden ebenfalls vom Gericht abgelehnt.

Klägeräußerungen

Marcel aus Berlin äußerte seine Erleichterung darüber, dass das Balkonkraftwerk nun in Betrieb genommen werden darf. Er betrachtet dies als persönlichen Erfolg und als Erfolg für viele andere. Marcel fand es befremdlich, dass solche langwierigen Rechtsstreitigkeiten notwendig waren, um einen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.

Stellungnahme der DUH

Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, kritisierte die Praxis mancher Vermieter, die Installation von Balkonkraftwerken durch überzogene Auflagen zu verhindern, als rechtswidrig. Sie bemängelte, dass Mietern oft nur der Rechtsweg bleibt, um eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk zu erlangen. Dies sei ein Armutszeugnis für die Verbraucherpolitik der Bundesregierung und zeige die Lücken in der gesetzlichen Regelung auf. Sie forderte die Bundesregierung auf, klare und faire Kriterien für die Genehmigung von Balkonkraftwerken festzulegen.

Kommentar des Rechtsanwalts

Dirk Legler, der Rechtsanwalt, bedauerte, dass ein Gerichtsverfahren notwendig war, um Einsicht von der Genossenschaft zu erhalten. Er betrachtete den Gerichtsbeschluss als wichtiges Signal für die Rechte der Mieter und als Sieg für die Energiewende. Er betonte, dass dieser Fall nun als objektiver Maßstab für alle Vermieter in Deutschland dienen sollte.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH vom 11.09.2024