Unzulänglichkeiten im neuen Tierschutzgesetzentwurf

Fabian

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes verabschiedet, wodurch das parlamentarische Verfahren eingeleitet wird. Jedoch weist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darauf hin, dass zahlreiche Probleme in der lang erwarteten Gesetzesnovelle ungelöst bleiben: Die Anbindehaltung von Rindern wird nicht vollständig abgeschafft, das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln bleibt weitgehend unangetastet, es fehlt eine klare Definition für Qualzucht bei Nutztieren, und die extrem tierschutzwidrigen Tiertransporte bleiben unerwähnt.

Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf

Olaf Bandt, der Bundesvorsitzende des BUND, äußerte, dass die dringend benötigte Novelle des Tierschutzgesetzes, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbart war, nun endlich beginne. Er kritisierte jedoch die aktuelle Ausgestaltung, die das Ziel eines umfassenden, im Grundgesetz verankerten Schutzes der Tiere vor Schmerzen, Schäden und Leiden verfehle. Selbst das seit über 20 Jahren in Europa verbotene Abschneiden der Ringelschwänze sei nicht effektiv eingeschränkt worden.

Anbindehaltung und ihre Auswirkungen auf junge Betriebsleiter

Maria Michaelys, Vorstandsmitglied der BUNDjugend, betonte, dass die Anbindehaltung spätestens nach zehn Jahren ohne Ausnahmen beendet sein muss. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass die saisonale Anbindehaltung dauerhaft bestehen bleibt, was erhebliche Planungsunsicherheiten für junge Betriebsleiter verursache, die einen solchen Betrieb übernehmen könnten. Sie forderte eine klare Aussage, dass diese Haltungsform nach einer Übergangsfrist auslaufen werde.

Probleme im Entwurf vor parlamentarischer Diskussion

In einem ersten Entwurf war vorgesehen, dass die saisonale Anbindehaltung an den jeweiligen Betriebsleiter gebunden sei und bei einem Betriebswechsel oder einer Hofnachfolge auf eine tierschutzgerechtere Haltung umgestellt werden müsse. Diese Regelung ist jedoch gestrichen worden, was bedeutet, dass die saisonale Anbindehaltung potenziell unbegrenzt fortgeführt werden könnte. Zudem gab es beim Thema Kupieren der Ringelschwänze Rückschritte; im ersten Entwurf war vorgesehen, den kupierten Tieren mehr Platz zu bieten, was nun entfernt wurde.

Olaf Bandt drückte seine Enttäuschung darüber aus, dass der bereits unzureichende Entwurf vor der Kabinettsentscheidung verschlechtert wurde. Er betonte, dass im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren im Sinne der Tiere nachgebessert werden müsse und die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen sollte, ohne im politischen Prozess verzögert zu werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 24.04.2024