Gerichtsbeschluss unterstützt Umweltschutz: Streit um Gasbohrung nahe Naturschutzgebiet

Fabian

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Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat auf eine Beschwerde hin, die sich gegen die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung einer Gasbohrung am Naturschutzgebiet Jaidhaus richtete, schriftlich reagiert. Es hat entschieden, ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof einzuleiten, um die von den Nichtregierungsorganisationen vertretene Meinung zu unterstützen. Diese besagt, dass der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden gegen das Verfassungsrecht verstößt, da er die Anforderungen an das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht erfüllt. Trotz eines nicht rechtskräftigen Bescheids und eines laufenden Beschwerdeverfahrens wurde die Probebohrung nahe des Nationalparks Kalkalpen durchgeführt. Aufgrund dessen haben der Naturschutzbund Österreich und der Umweltdachverband am 20. Februar beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.

Rechtsverletzung und Umweltschäden

Franz Maier, der Präsident des Umweltdachverbands, hebt hervor, dass die unrechtmäßige Aufhebung der aufschiebenden Wirkung irreparable Schäden für die Flora und Fauna in einem der wertvollsten und artenreichsten Naturräume Österreichs zur Folge haben könnte. Dies geschehe, obwohl noch keine endgültige Entscheidung über die Rechtskonformität des Genehmigungsbescheids gefällt wurde. Sollte der § 43a OÖ Naturschutzgesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden, wäre die Genehmigung der Gasprobebohrung auf einer verfassungswidrigen Basis erfolgt, was bedeutet, dass die bisherigen Eingriffe unrechtmäßig waren. Es wird betont, dass eine schnelle Korrektur dieses Fehlers im oberösterreichischen Naturschutzgesetz notwendig ist, um zukünftige Eingriffe zu verhindern und einen effektiven Rechtsschutz im Sinne der Aarhus-Konvention zu gewährleisten.

Vorläufiger Stopp und zukünftige Gefahren

Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes Österreich, macht darauf aufmerksam, dass die Bohraktivitäten in Molln vorläufig ohne erkennbare Ergebnisse eingestellt wurden. Es besteht jedoch die Sorge, dass die australisch-österreichische ADX plant, weitere Bohrungen sowohl dort als auch an anderen sensiblen Orten in der Nähe des Nationalparks Kalkalpen durchzuführen. Er unterstreicht die Dringlichkeit einer Sanierung des oberösterreichischen Naturschutzgesetzes, um zukünftige Naturzerstörungen zu vermeiden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU Österreich vom 08.04.2024