Bei ihrer Sitzung am 22. März hat die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet. Nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechnet man bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen durch diesen Stoff. Die Identifizierung von Mono-n-hexylphthalat erfolgte durch eine neu entwickelte Nachweismethode im Rahmen der laufenden Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) des UBA. Von den bisher ausgewerteten 750 Proben liegen alle unterhalb des neuen Beurteilungswerts.
Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ im UBA, betonte die Hilfreichkeit des von der HBM-Kommission festgelegten HBM-Werts für ihre Arbeit. Sie erklärte, dass sie und ihre Kollegen nun die aktuellen Befunde in Urinproben im Detail auswerten könnten, um eine fundierte gesundheitliche Einschätzung vorzunehmen.
Mono-n-hexylphthalat kann im Körper als Abbauprodukt aus Di-n-hexylphthalat entstehen, das als fortpflanzungsschädigend eingestuft ist und möglichst nicht in den menschlichen Körper gelangen sollte. Auch die Möglichkeit anderer bisher unbekannter Vorläufersubstanzen, die zu Mono-n-hexylphthalat abgebaut werden könnten, wird in Betracht gezogen.
Im Januar berichtete das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Auch das UBA identifizierte die Substanz im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI). Von den bisher ausgewerteten 750 Urinproben von Erwachsenen wurde Mono-n-hexylphthalat in mehr als einem Drittel (35 Prozent der Proben) nachgewiesen, wobei alle Proben unterhalb des neuen Beurteilungswerts liegen.
Als nächsten Schritt wird das UBA die vorliegenden Messergebnisse hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bedeutung einordnen und dabei auch berücksichtigen, inwieweit die untersuchten Personen mit weiteren Weichmachern belastet sind. Zusätzlich wird sich das UBA weiterhin gemeinsam mit anderen Behörden mit der Ursachenaufklärung der gefundenen Belastungen beschäftigen.
Die HBM-Kommission besteht aus unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Vertretern verschiedener Behörden und Institutionen. Sie berät das UBA in Fragen des Human-Biomonitorings und leitet toxikologisch begründete Beurteilungswerte zur Bewertung von HBM-Messergebnissen ab. Die Kommissionsmitglieder werden vom UBA für jeweils drei Jahre berufen und sind unabhängig in ihrer Funktion.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Bundesumweltamt vom 25.03.2024