NABU Österreich: Beschwerde gegen Gasbohrung in Molln: Schutz der unversehrten Natur steht im Vordergrund!

Fabian

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Der Umweltdachverband, der Österreichische Alpenverein und der Naturschutzbund Österreich haben beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eine Beschwerde gegen den umstrittenen Genehmigungsbescheid zur Durchführung einer Bohrung nach fossilem Gas am Naturschutzgebiet Jaidhaus nahe des Nationalparks Kalkalpen eingereicht. Die Naturschutzbehörde in Oberösterreich hatte Ende November die Erlaubnis für die Erdgasprobebohrung erteilt.

Franz Maier, der Präsident des Umweltdachverbandes, betont, dass ihre Beschwerde aufzeigt, dass die genehmigende Behörde drei verbindliche Rechtsmaterien nicht oder falsch angewandt hat. Dies umfasst Verstöße gegen die Verpflichtungen der Aarhus-Konvention, der unmittelbar anwendbaren Alpenkonvention sowie der EU-Naturschutzrichtlinien. Wenn die beanstandeten Punkte ordnungsgemäß behandelt werden, müsste der Genehmigungsbescheid aufgehoben werden. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um einen effektiven Rechtsschutz im Sinne der Aarhus-Konvention sicherzustellen und weitere Eingriffe in die Natur erst zuzulassen, wenn alle relevanten Fragen vollständig beantwortet sind.

Schützenswerte Natur in Jaidhaus

Das Jaidhausgebiet gilt als eine der hochwertigsten Landschaften Österreichs und als artenreicher Korridor am Zugang zum Nationalpark. Die extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen dienen als Rückzugsorte für eine Vielzahl bedrohter Wiesenarten, darunter Magerwiesen, Magerweiden, Halbtrockenrasen und Brachflächen. Sie bieten auch Lebensraum und Durchzugsgebiet für viele seltene Tierarten wie Luchse oder Dreizehenspechte. Vegetationskundliche Untersuchungen sowie Erhebungen von Amphibien, Reptilien, Heuschrecken und Pilzen belegen den besonderen naturschutzfachlichen Wert des Gebietes, das auch geschützte Arten wie die Gelbbauchunke, den Springfrosch, die Zauneidechse und die Äskulapnatter beheimatet.

Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes, lehnt Eingriffe in diese seltene Kulturlandschaft mit hohem naturschutzfachlichen und Erholungswert entschieden ab. Er findet es unverständlich, dass die Naturschutzbehörde in Oberösterreich trotz der naturschutzfachlichen Bewertung und angesichts einer globalen Biodiversitätskrise grünes Licht für dieses Projekt gegeben hat.

Verstoß gegen völkerrechtliche Verträge?

  • Es ist wichtig zu beachten, dass dem Schutz unversehrter Natur in den Alpen ein sehr hohes öffentliches Interesse zukommt, das durch Gasbohrungen beeinträchtigt werden könnte. Das Protokoll „Naturschutz und Landschaftspflege“ der Alpenkonvention schreibt den Erhalt eines Schutzgebietes im Sinne des Schutzzwecks vor und legt fest, dass naturschutzfachliche Interessen entsprechend schwerer wiegen müssen.
  • Gemäß dem „Energieprotokoll“ haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, Schutzgebiete mit ihren Pufferzonen, Schon- und Ruhezonen sowie unversehrte naturnahe Gebiete und Landschaften zu bewahren. Die Bewilligung der Probebohrung im Jaidhausgebiet wäre ein erster Schritt in Richtung einer Transformation der Nationalpark-Pufferzone zu einem industriell genutzten Rohstoffabbaugebiet und würde daher gegen das völkerrechtlich verbindliche Vertragswerk der Alpenkonvention verstoßen.

Forderung nach sofortigem Baustopp

  • Es steht außer Frage, dass neben dem hohen öffentlichen Interesse am Naturschutz und den Biodiversitätszielen auch Klimaziele auf verschiedenen Ebenen erreicht werden müssen. Dazu gehören das Pariser Ziel, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, die drastische Reduzierung der Emissionen gemäß dem EU Green Deal und das nationale Ziel der Klimaneutralität bis 2040.
  • Der Umweltdachverband, der Alpenverein und der Naturschutzbund fordern daher, dass die Klima- und Biodiversitätsziele Vorrang haben. Sie lehnen spekulative Fossil-Projekte vor den Toren des Nationalparks Kalkalpen ab und setzen sich für einen sofortigen Baustopp und das Aus für das Gasförderprojekt ein.

Der vorliegende Text basiert auf einer Presseaussendung des NABU Österreich (Naturschutzbund Österreich) vom 22.12.2023