Nitratinitiative fordert Deutschlandtempo beim Wasserschutz: Novelle des Düngegesetzes seit einem Jahr ohne Fortschritt. Vor einem Jahr legte das Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vor. Seitdem konnte in der Abstimmung im Deutschen Bundestag kein Fortschritt erzielt werden.
Ziele des Düngegesetzes
Das allgemeine Ziel des Düngegesetzes besteht darin, die Nitrateinträge deutlich zu reduzieren, umweltfreundlich wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe zu unterstützen und das Verursacherprinzip zu stärken. Ein wichtiger Bestandteil ist auch das gegenüber der EU-Kommission zugesagte Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge. Die Verbände der Nitratinitiative drängen auf eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes, um Deutschlands Zusagen für den Gewässerschutz einzuhalten. Dies würde belegen, dass die Bundesregierung ihre Zusagen gegenüber der EU-Kommission ernst nimmt und sich verpflichtet fühlt, die EU-Nitrat-Richtlinie einzuhalten.
Fortwährende Überschreitung der Nitratwerte
Aktuell überschreiten 26,7 Prozent der Messstellen des repräsentativen Grundwassermessnetzes in Deutschland durchschnittlich die Konzentration von mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser. Demgegenüber fordert die EU-Nitrat-Richtlinie an allen Messstellen Konzentrationen von unter 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Ohne Fortschritte im Gesetzgebungsprozess verstößt Deutschland weiterhin gegen die EU-Nitrat-Richtlinie, da das erforderliche Wirkungsmonitoring fehlt.
Langjähriges Versäumnis in der Umsetzung
33 Jahre nach dem Inkrafttreten der Nitrat-Richtlinie erscheint es unverständlich, dass Deutschland es nicht schafft, die Vorgaben der Richtlinie vollständig einzuhalten und umzusetzen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 25.04.2024