Der Ruhrverband spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Trink- und Brauchwasserversorgung für rund 4,6 Millionen Menschen in der Region durch das Ruhr-Talsperrensystem. Er erreicht dies durch die Regulierung der Talsperren, die es ermöglichen, die Flussabflüsse der Ruhr auch während Zeiten des Niedrigwassers konstant zu halten. Diese Praxis der Pegelsteuerung findet ihre Grundlage im Ruhrverbandsgesetz. In vergangenen Trockenperioden hat das Umweltministerium bereits temporäre Senkungen der Mindestabflussmengen erlaubt, um die Talsperrenfüllstände auf einem ausreichenden Niveau zu halten.
Anpassung an den Klimawandel
Es ist vorgesehen, dass die Steuerung der Abflussmengen des Ruhr-Fluss- und Talsperrensystems durch eine Gesetzesänderung des Ruhrverbandsgesetzes flexibler gestaltet wird, um auf die Herausforderungen langer Dürreperioden besser reagieren zu können. Dies beinhaltet die Erlaubnis für niedrigere Mindestabflüsse außerhalb der ökologisch sensiblen Monate April bis Juni. In diesen Monaten sollen höhere Wasserstände beibehalten werden, um die Laichphasen wichtiger Fischarten, wie der Groppe und des Bachneunauges, zu schützen.
Gesetzesentwurf zur Diskussion gestellt
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf für die Gesetzesänderung den betreffenden Verbänden zur Bewertung vorgelegt.
Maßnahmen zur Wasserqualitätssicherung
Um den negativen Auswirkungen geringerer Wasserführungen entgegenzuwirken, wird eine Nebenvereinbarung zwischen dem Ruhrverband und dem Land NRW geschlossen. Diese Vereinbarung umfasst das Versprechen des Ruhrverbands, zehn Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen auszurüsten und ökologische Aufwertungsmaßnahmen für bestimmte Nebenflüsse durchzuführen, um die Populationen der Groppe und des Bachneunauges zu unterstützen. Weiterhin ist ein gemeinsames Monitoring der Gewässerchemie und Fischpopulationen mit dem LANUV geplant.
Verstärkung des Hochwasserschutzes
Zur Erhöhung der Klimaresilienz der Talsperren wird zudem der Hochwasserschutz in einer separaten Begleitvereinbarung zwischen dem Ruhrverband und dem Land hervorgehoben, die weitere Untersuchungs- und Analysemaßnahmen beinhaltet. Eine Überprüfung der Auswirkungen der Gesetzesänderung ist nach einem Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 04.04.2024