Deutschland versagt bei Natur- und Vogelschutz: EU Kommission mahnt ab

Laura

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Die EU-Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichenden Schutzes unionsrechtlich geschützter Vogelarten eingeleitet, wobei sie auch auf verschiedene NABU-Beschwerden reagiert.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller kommentiert dazu, dass die EU-Mitgliedstaaten vor mehr als vier Jahrzehnten die EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbart hätten. Allerdings hätten Bund und Länder ihre Verpflichtungen daraus noch nicht ausreichend erfüllt. Es sei notwendig, die Bestände wildlebender Vogelarten wiederherzustellen und zu erhalten. Miller weist darauf hin, dass der NABU bereits 2014 mit seiner Wiesenbrüterbeschwerde und 2020 mit seiner Rebhuhnbeschwerde die drastischen Bestandsrückgänge, insbesondere aufgrund der hiesigen Agrarpolitik, bei der EU-Kommission gemeldet habe. Er fordert eine bundesweite Naturschutzoffensive mit angepasster Landbewirtschaftung und verbindlicher Pestizidreduktion.

Der EU-Naturschutzexperte Raphael Weyland fügt hinzu, dass Deutschland es nicht geschafft habe, das bestehende Schutzgebietsnetz Natura 2000 angemessen zu verwalten, das weniger als 20 Prozent der Fläche Deutschlands umfasse. Obwohl die Bundesregierung auf der Weltnaturschutzkonferenz in Montreal 30 Prozent Schutzgebiete zugesagt habe, würden diese Gebiete nur auf dem Papier existieren und nicht dazu beitragen, die Natur- und Klimakrise zu bewältigen oder Extremwetterereignisse zu mildern. Weyland betont die Notwendigkeit eines Naturschutzgesetzes auf Bundesebene und fordert die Bundesregierung auf EU-Ebene dazu auf, sich für einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds einzusetzen, um die Unterfinanzierung zu beenden.

Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten. Bei unzureichenden Maßnahmen droht die rechtlich begründete Stellungnahme. Wenn auch darauf keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Basierend auf einer Pressemitteilung von NABU vom 13.03.2024