Klage gegen Klimaschutzgesetz: DUH zieht erneut vor das Bundesverfassungsgericht

Fabian

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Das Klimaschutzgesetz wurde grundrechtswidrig entkernt: Die Deutsche Umwelthilfe wird zusammen mit jungen Klägerinnen und Klägern erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Aufforderung an den Bundespräsidenten

Die Deutsche Umwelthilfe appelliert an Bundespräsident Steinmeier, die Gesetzesänderung nicht zu unterzeichnen. Andernfalls werde unverzüglich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Kritik an der Ampel-Koalition

Die Ampel-Koalition wird beschuldigt, das Grundrecht auf eine zukünftige Lebensgestaltung zu missachten, da in dieser Legislaturperiode keine verpflichtenden Klimaschutzmaßnahmen mehr geplant sind, was zu Milliarden-Strafzahlungen führen könnte.

Neue Verfassungsbeschwerden geplant

Zusammen mit elf Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die DUH Teil von insgesamt drei neuen Verfassungsbeschwerden der Umweltverbände sein, die bereits das historische Klimaurteil von 2021 erwirkt haben. Die Verbände, darunter die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland sowie der Solarenergie-Förderverein Deutschland, haben angekündigt, drei Verfassungsbeschwerden einzureichen, falls der Bundespräsident die Änderungen am Klimaschutzgesetz unterzeichnet.

Historischer Kontext und erneute Klage

Bereits im Jahr 2021 hatten einige der Beschwerdeführer ein wegweisendes Urteil erreicht, das dem Klimaschutz Verfassungsrang zusprach. Die Kläger, darunter Aktivisten von Fridays for Future, sind bereit, erneut nach Karlsruhe zu ziehen, sollte der Bundespräsident die geplante Gesetzesänderung unterzeichnen. Die DUH hat Steinmeier aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterschreiben, da es ihrer Meinung nach verfassungswidrig ist.

Appell des DUH-Bundesgeschäftsführers

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, vertraut darauf, dass der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht am Ende ihrer rechtlichen Prüfung die richtige Entscheidung treffen und das verfassungswidrige Gesetz nicht unterzeichnen. Er bereitet sich jedoch darauf vor, die Entkernung des Klimaschutzgesetzes über eine Verfassungsbeschwerde zu stoppen. Er sucht 100.000 „Klimahelden“, die sich der Beschwerde anschließen, um ein starkes Signal nach Karlsruhe zu senden.

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Online-Beteiligungsmöglichkeit

Interessierte können sich der Klage der DUH auf deren Website anschließen, ohne ein rechtliches Risiko einzugehen.

Aussage einer jungen Klägerin

Miriam Siebeck, eine 19-jährige Schülerin und Beschwerdeführerin, äußerte, dass sie gemeinsam mit anderen Jugendlichen und der Deutschen Umwelthilfe bereits 2020 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, voller Hoffnung auf Durchbruch im Kampf gegen die Klimakrise. Sie ist entsetzt darüber, dass die Politiker, die sie damals lobten, nun den Klimaschutz abschaffen wollen. Sie betonte, dass sie bereit ist, erneut zu klagen, sollte der Bundespräsident nicht auf ihre Forderungen eingehen.

Stellungnahme des Rechtsanwalts

Rechtsanwalt Remo Klinger erklärte, dass die Änderung des Klimaschutzgesetzes die Prokrastination der Klimaschutzanstrengungen der Bundesregierung gesetzlich verankert und mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 unvereinbar sei. Er ist optimistisch, dass die Verfassungsbeschwerde eine Korrektur des Gesetzes erwirken könnte.

Dieser Text beruht auf einer Pressemittelung der Deutschen Umwelthilfe (DuH e.V.) vom 26.06.2024