Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes

Fabian

© zauberblicke / stock.adobe.com

Das am 15. Mai 2023 eingeführte Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024 dazu, die Kosten für die Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten zu übernehmen, die als Abfall in Straßen oder Parks gefunden werden. Um die Verwaltung dieses Fonds, einschließlich der Zahlungen an Berechtigte wie Kommunen, die Reinigungsarbeiten durchführen, effizient zu gestalten, hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet. Diese Plattform war anfangs nur für die Registrierung von inländischen Herstellern gedacht, seit dem 1. August 2024 steht sie jedoch auch Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern offen. DIVID ermöglicht die Verwaltung und das Management eines Fondsvolumens, das jährlich bis zu 430 Millionen Euro erreichen kann.

Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes

Laut UBA-Präsident Dirk Messner hat die Plattform DIVID einen Meilenstein in der digitalen Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes markiert. Er äußerte seine Zufriedenheit darüber, dass bereits ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes eine moderne, benutzerfreundliche und sichere IT-Lösung bereitgestellt wurde, die dazu beiträgt, die Umweltverschmutzung durch Plastikmüll zu reduzieren.

Funktionen und Aufgaben von DIVID

DIVID ermöglicht dem UBA, alle Registrierungen sowie zukünftige Zahlungen der geschätzten 56.000 abgabepflichtigen Hersteller digital zu verwalten. Zusätzlich übernimmt die Plattform die jährliche Ausschüttung an die geschätzten 6.400 anspruchsberechtigten Empfänger.

Registrierungspflichten und Fristen

Hersteller, die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, sind verpflichtet, sich bis zum 31. Dezember 2024 auf DIVID zu registrieren. Für neu beginnende Tätigkeiten gilt diese Pflicht ab dem Startdatum. Bei Nichteinhaltung können Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Auch Anspruchsberechtigte sollten sich frühzeitig registrieren, um Rückerstattungen für Reinigungsleistungen zu sichern. Ab 2025 müssen Hersteller erstmalig die Daten ihrer 2024 verkauften Einwegkunststoffprodukte über DIVID melden.

Auch interessant:  Debatte im Bundesrat: Streit um Glyphosat-Verwendung in Wasserschutzgebieten

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ab 2024 sind Hersteller von Einwegkunststoffartikeln wie To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilterprodukten durch die erweiterte Herstellerverantwortung dazu verpflichtet, sich an den Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Das Einwegkunststofffondsgesetz regelt die Details dieser Kostentragung und macht die Abgabepflicht gesetzlich unabhängig von der Registrierung bindend.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Umweltbundesamtes 01.08.2024