Kritik am Bundesrat: Scheitern des Düngegesetzes bedrohe Gewässerschutz

Fabian

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Am 5. Juli 2024 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deutliche Kritik an der Ablehnung der neuen Gesetzgebung zur Düngung durch den Bundesrat geübt. Der jüngst veröffentlichte Nitratbericht der Bundesregierung zeigt ein fortwährendes Versäumnis im Schutz des Grundwassers. Die DUH hat herausgefunden, dass die Nitratbelastung an 25,6 Prozent der Messstellen über dem europäischen Grenzwert von 50 mg/l liegt, wobei bei 23 Prozent dieser Messstellen eine Zunahme des Nitratgehalts verzeichnet wurde. Seit dem letzten Berichtszeitraum 2016-2019 ist nur eine marginale Verbesserung feststellbar.

Skandalöse Ablehnung

Die DUH betrachtet die Ablehnung der vorgeschlagenen Überarbeitung des Düngegesetzes durch den Bundesrat als skandalös. Die notwendige Einführung einer Stoffstrombilanz und ein strenges Monitoring der Stoffeinträge bleiben somit aus. Die Umwelthilfe hat daher einen formalen Antrag gestellt, in dem sie die Bundesminister Lemke und Özdemir auffordert, das Nationale Aktionsprogramm zu überarbeiten. Gefordert werden strengere Düngungsbeschränkungen in besonders belasteten Gebieten, eine bessere Durchsetzung der Regelungen und ausreichend finanzierte Fördermaßnahmen.

Anhaltende Überdüngungsproblematik

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich, dass der aktuelle Nitratbericht Deutschlands erhebliches Problem mit Nitrat hervorhebt. Trotz der dringenden Notwendigkeit wurde die Novellierung des Düngegesetzes vom Bundesrat in letzter Minute gestoppt. Müller-Kraenner kritisierte, dass systematische Überdüngung immer noch weit verbreitet sei. Er erinnerte daran, dass Deutschland erst kürzlich knapp einer EU-Strafe entging, welche bei Nichtverbesserung durch das neue Gesetz drohte. Zur Sicherung der Wasserqualität, des Trinkwassers und der Gesundheit der Bevölkerung seien strengere Regelungen zur Ausbringung von Düngemitteln, insbesondere Gülle, unabdingbar. Er warnte, dass die DUH bereit sei, rechtliche Schritte einzuleiten, sollten die Ministerien nicht handeln.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUh e.V.) vom 05.07.2024

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