DUH kritisiert Bayerische Staatsregierung wegen Nichtoffenlegung von Umweltakten

Fabian

© StockPhotoPro / stock.adobe.com

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bayerische Staatsregierung für das Nichteinhalten des Umweltinformationsgesetzes im Zusammenhang mit der Offenlegung von Dokumenten zur Luftqualität in München kritisiert.

Verstöße gegen gesetzliche Fristen

Die Staatskanzlei sowie die Ministerien für Umwelt und Inneres in Bayern haben es abgelehnt, der DUH fristgerecht Einsicht in die Akten zum Luftreinhalteplan München zu gewähren. Diese Verweigerung stellt einen Verstoß gegen das Bayerische Umweltinformationsgesetz dar, welches selbst bei umfangreichen Akten eine maximale Bearbeitungsfrist von zwei Monaten vorsieht.

Kritik des DUH-Geschäftsführers

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, hat angegeben, dass die betreffenden Behörden nicht bereit sind, die Dokumente innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist zur Verfügung zu stellen, was die Verweigerungshaltung der Staatsregierung besonders hervorhebt. Er betonte die hohe Belastung der Luft in München durch Dieselabgase und die Wichtigkeit, aus den Akten zu erfahren, warum die Ministerien nicht in der Lage sind, den Bürgerinnen und Bürgern Schutz zu bieten.

Ergebnisse nach langem Rechtsstreit

Nach einem langwierigen Rechtsstreit konnte die DUH zu Beginn des Jahres Einsicht in die Akten der zuständigen Regierung von Oberbayern erlangen. Aus diesen geht hervor, dass sich politische Entscheidungsträger über Jahre hinweg bewusst über die fachliche und rechtliche Bewertung ihrer Experten hinweggesetzt haben. Zudem wurde deutlich, dass die Bayerische Staatsregierung nie von ihrem rechtmäßigen Handeln überzeugt war und stattdessen durch langjährige Gerichtsprozesse Zeit gewonnen hat.

Anfragen bei weiteren Behörden

Sowohl die Bayerische Staatskanzlei als auch die Staatsministerien für Umwelt und Inneres sowie die Landeshauptstadt München waren gemäß den Akten der Regierung von Oberbayern in die verwaltungsrechtlichen Abwägungen eingebunden. Die DUH hat daraufhin auch bei diesen Behörden Einsicht in alle relevanten Dokumente und Dateien zum Luftreinhalteplan München beantragt, wobei nur die Stadt München der Anfrage fristgerecht nachgekommen ist.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des DUH (Deutsche Umwelthilfe e.V.) vom 06.05.2024