Vereinfachung der Tierseuchen-Monitoring in Bayern: Entlastung für Landwirte

Fabian

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Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber erklärte heute in München, dass die Monitoringuntersuchungen auf Tierseuchen in bestimmten bayerischen Rinderhaltungen deutlich reduziert werden. Er betonte, dass die bayerische Regierung die landwirtschaftlichen Familienbetriebe unterstützt, indem sie bürokratische Prozesse an geeigneten Stellen vereinfacht, unter Ausnutzung der Möglichkeiten, die sich aus dem EU-Tiergesundheitsrecht ergeben. Glauber versicherte, dass das hohe Niveau der Tiergesundheit in Bayern unberührt bleibt und die Neuregelung sofortige Entlastungen von Bürokratie und finanzielle Einsparungen für die Betriebe mit sich bringt, wobei er ankündigte, dass dies nur der erste Schritt von weiteren Erleichterungen sein wird.

Anpassung der Untersuchungspraxis

Die bayerischen Rinderbestände werden seit Jahren als frei von bestimmten wirtschaftlich bedeutenden Tierseuchen angesehen. Das EU-Recht ermöglicht aufgrund dieser langanhaltenden Seuchenfreiheit eine Änderung von vollständigen zu stichprobenartigen Untersuchungen einzelner Rinderbestände. In Bayern soll die jährliche Untersuchung in Mutterkuhbetrieben auf eine stichprobenartige Untersuchung alle fünf Jahre reduziert werden, was insbesondere aufgrund der zuletzt gestiegenen Kosten für die Entnahme von Blutproben eine erhebliche finanzielle Entlastung für einzelne Betriebe darstellt.

Neuerungen bei der Untersuchung der Bovinen Virus Diarrhoe

Bei der Untersuchungspraxis für die Bovine Virus Diarrhoe, einer speziellen Viruserkrankung bei Rindern, werden Anpassungen vorgenommen. Anstatt einzeltierbezogener Untersuchungen bei jedem neugeborenen Kalb wird in Milchviehbetrieben erwogen, nur noch viermal jährlich eine Tankmilch-Untersuchung durchzuführen, um den Status der Seuchenfreiheit aufrechtzuerhalten. Diese Umstellung könnte nach einer Pilotphase zu Einsparungen in Millionenhöhe für die Betriebe in ganz Bayern führen.

Weitere Erleichterungen in Abstimmung

Das Umweltministerium befindet sich in enger Abstimmung mit anderen Bundesländern und zuständigen Stellen in Bayern, um zusätzliche Vereinfachungen bei den EU-rechtlich vorgegebenen Monitoring-Untersuchungen in Rinderbeständen zu erreichen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 26.01.2024