Öffentliche Beteiligung zur Stilllegung von Kernkraftwerk Fessenheim

Fabian

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Im Zeitraum vom 25. März bis zum 30. April 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung über die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren für die Stilllegung und den Abbau des französischen Kernkraftwerks Fessenheim zu informieren und ihre Kommentare dazu abzugeben.

Verfügbare Dokumente

Zu den einsehbaren Dokumenten zählen vorrangig die Umweltverträglichkeitsstudie, die die potenziellen Effekte der geplanten Maßnahmen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser untersucht, sowie eine Bewertung dieser Studie durch die französische Umweltbehörde, die Autorité Environnementale. Sowohl die Verfahrensbeschreibung als auch eine nichttechnische Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie sind auf Deutsch verfügbar.

Zugriffsmöglichkeiten auf Unterlagen

Interessierte können die Dokumente sowohl in gedruckter Form im Regierungspräsidium Freiburg als auch in den Gemeindeverwaltungen von Hartheim und Neuenburg einsehen. Zusätzlich sind diese Unterlagen und weitere Informationen online über die Bekanntmachungen auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie im Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder abrufbar.

Einreichung von Stellungnahmen

Es wird den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre Meinungen oder Einwände auf Deutsch direkt bei den zuständigen französischen Behörden vorzulegen.

Hintergrundinformationen zum Kernkraftwerk Fessenheim

Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde im Jahr 2020 dauerhaft stillgelegt, und seit August 2022 sind sämtliche Brennelemente vom Standort entfernt worden. Die Vorbereitungen für den Rückbau laufen derzeit. Für den Beginn des Rückbaus ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, dessen Ausstellung für das Jahr 2025 vorgesehen ist. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von den Behörden eingereichten Einwände und Stellungnahmen werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Auch das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, eine Stellungnahme abzugeben, für die die Unterlagen von Fachleuten des Umweltministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg geprüft werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 25.03.2024