Neue Förderinitiative zum Schutz bedrohter Arten in Deutschland

Fabian

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Die Energiewende schreitet voran, was jedoch durch neue Windräder, Solarenergie und -speicher, Wasserkraftwerke, Biomasseanbau und den damit verbundenen Netzausbau den Druck auf viele Arten erhöht, deren Lebensräume bereits knapp sind. Zur besseren Vereinbarkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien und dem Schutz dieser Arten hat der Bund das „Nationale Artenhilfsprogramm“ ins Leben gerufen. Die erste Förderrichtlinie dieses Programms wurde heute veröffentlicht. Sie zielt darauf ab, insbesondere die Arten zu schützen, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See stark betroffen sind, und bildet somit eine wichtige Unterstützung für den weiteren Ausbau dieser Energien. Derzeit stehen jährlich 14 Millionen Euro für Projekte im Rahmen dieses Programms zur Verfügung.

Förderung spezifischer Schutzprojekte

Das Nationale Artenhilfsprogramm finanziert vor allem Projekte, die langfristig die Lebensqualität und Vernetzung der besonders betroffenen Arten verbessern oder deren Erhaltungszustand stabilisieren sollen. Es öffnet sich auch für Schutzprojekte von Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt oder die gefährdet sind. Das Programm unterstützt daher den Schutz spezieller Vogelarten wie dem Rotmilan und Wiesenlimikolen sowie Säugetieren wie Fledermäusen, Feldhamstern und dem Schweinswal, zusätzlich zu Fischen und Amphibienarten.

Berechtigung und Zusammenarbeit

Zu den Antragsberechtigten zählen Kommunen, Naturschutzorganisationen und -einrichtungen, Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Privatpersonen. Es ist auch möglich, dass mehrere Antragsteller kooperieren und sich zu einem Verbundprojekt zusammenschließen.

Förderbare Maßnahmen

Maßnahmen, die gefördert werden, umfassen die Stabilisierung und Verbesserung des Erhaltungszustandes der Arten, Schutzmaßnahmen und die Vernetzung von Arten im Rahmen von Umsetzungsvorhaben sowie Machbarkeitsstudien, die zur Vorbereitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen dienen.

Leitfaden und Unterstützung

Die Förderrichtlinie wird durch einen Leitfaden ergänzt, der Hilfestellungen für die Einreichung von Projektskizzen und Anträgen bietet. Dieser enthält unter anderem eine Liste von Arten, die besonders durch das Förderprogramm unterstützt werden sollen, und führt Maßnahmen auf, die nach aktuellem Wissenstand zum Schutz der betroffenen Arten geeignet sind. Es sind Aktualisierungen oder Anpassungen vorgesehen, die neue Erkenntnisse berücksichtigen. Der Leitfaden bietet außerdem Informationen zum Verfahren und Mustervorlagen für die Einreichung von Projektskizzen.

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Überregionale Bedeutung

Das Förderprogramm ergänzt die bestehenden Artenhilfsprogramme der Bundesländer und ist als länderübergreifendes Vorhaben konzipiert.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 15.08.2024