Förderung der Nahmobilität in NRW: 73,7 Millionen für eine nachhaltige Zukunft

Fabian

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Nahmobilitätsprogramm Nordrhein-Westfalen: 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen Oliver Krischer, der Verkehrsminister, betonte die Bedeutung von Rad- und Fußverkehr als wesentliche Bestandteile der Mobilität der Zukunft.

Förderprogramm für nachhaltige Mobilität

Das Umwelt- und Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Nahmobilitätsprogramm den Fuß- und Radverkehr. Für 230 neue Maßnahmen werden 73,7 Millionen Euro bereitgestellt. Oliver Krischer äußerte seine Zufriedenheit darüber, dass die Neufassung der Förderrichtlinien nun auch die Erfassung des Zustandes von Radverkehrsnetzen und Nahmobilitätskonzepten ermöglicht und forderte die Kommunen auf, Förderanträge zu stellen, um den Fuß- und Radverkehr weiter zu fördern.

Richtlinien und geförderte Maßnahmen

Nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität werden kommunale Maßnahmen unterstützt, die den nichtmotorisierten Individualverkehr fördern. Dies umfasst unter anderem den Bau von Fuß- und Radverkehrsanlagen, die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum sowie die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.

Ausblick und weitere Planungen

Das Ministerium hat die Förderung von 230 kommunalen Maßnahmen mit etwa 73,7 Millionen Euro im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2024 angekündigt. Es ist geplant, in der zweiten Jahreshälfte einen weiteren Teil des Programms zu veröffentlichen.

Langfristige Förderung seit 2014

Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen umfassende Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität an. Die Förderrichtlinien ermöglichen den Gemeinden, Städten und Kreisen, in Investitionen und Planungen sowie in Service, Kommunikation und Informationen zur Verbesserung der Nahmobilität zu investieren. Ziel ist es, ein umweltfreundliches, sicheres und nutzerorientiertes Angebot zu schaffen und den motorisierten Individualverkehr hin zur Nahmobilität zu verlagern. Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierungen sowie weitere Projekte, die der Nahmobilität dienen, sind förderfähig.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW vom 15.02.2024