Unsicherheiten und Herausforderungen bei der Entwicklung des Wasserstoffkernnetzes

Fabian

© malp / stock.adobe.com

Die Ausgestaltung des bundesweiten Wasserstoffkernnetzes bleibt weiterhin offen. Energieministerin Thekla Walker äußerte, dass die von der Regierungskoalition beschlossenen Änderungen nicht ausreichen, um den Bau des Wasserstoffkernnetzes zu gewährleisten. Sie betonte die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen des Finanzierungsrahmens auf Bundesebene, um die erforderliche Investitionssicherheit für Unternehmen zu schaffen.

Kritik an den aktuellen Änderungen

Energiepolitische Sprecher der Regierungsfraktionen im Bundestag haben Änderungen am Finanzierungsrahmen für das Wasserstoffkernnetz vereinbart. Ministerin Walker merkte an, dass diese Änderungen teilweise positiv sind, aber immer noch nicht ausreichen. Sie warnte, dass unter den aktuellen Bedingungen möglicherweise nur ein deutlich kleineres Netzwerk von den Fernleitungsnetzbetreibern beantragt und realisiert wird, was den wichtigen Beitrag des Wasserstoffs zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Energieversorgung gefährden könnte. Es sei unklar, ob die Klimaschutzziele von Baden-Württemberg und des Bundes unter diesen Umständen erreicht werden können. Außerdem könnten sich daraus weitreichende wirtschaftliche Nachteile für Baden-Württemberg ergeben, da das Wasserstoffkernnetz eine grundlegende Basis für Investitionsentscheidungen darstellt.

Ablehnung der Vorschläge aus Baden-Württemberg

Die Ministerin kritisierte weiterhin, dass die Bundesregierung die von Baden-Württemberg initiierten und vom Bundesrat beschlossenen Verbesserungsvorschläge bisher ablehnt. Diese Vorschläge umfassen im Falle eines Scheiterns des Wasserstoffkernnetzes eine Reduktion des finanziellen Selbstbehalts und ein Übertragungsrecht der Netzbetreiber sowie den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Steigerung der Rechtssicherheit. Walker argumentierte, dass die Fernleitungsnetzbetreiber finanzielle Vorleistungen für den Aufbau des Netzes erbringen, da anfangs nur wenige Nutzer finanziell beitragen. Sie betonte die Notwendigkeit einer fairen Verteilung des finanziellen Risikos, um die erforderliche Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Einbeziehung der Verteilnetze in die Planung

Validierend hob Ministerin Walker hervor, dass in den aktuellen Netzentwicklungsplänen für Gas und Wasserstoff die Verteilnetze, die den Transport vom Fernleitungsnetz zum Endkunden ermöglichen, ausdrücklich berücksichtigt werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 10.04.2024