Förderung der Kreislaufwirtschaft: Nordrhein-Westfalen setzt auf nachhaltiges Wirtschaften

Fabian

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Minister Krischer erklärte, dass die Unterstützung der Betriebe beim Verbessern ihrer Wettbewerbsposition durch nachhaltiges Wirtschaften das Ziel ist. Um Wirtschafts- und Handwerksunternehmen bei der Erhöhung ihrer Ressourceneffizienz und beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, wird das Förderangebot „Ressourceneffizienzberatung“ von der Landesregierung neu aufgelegt. Hierfür stellen das Land und die EU mehr als 4,1 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2021-2027 bereit.

Vision für eine klimaneutrale Industrieregion

Oliver Krischer, der Umweltminister, äußerte den Wunsch, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln. Er betonte, dass diese ambitionierte Transformation eine erhebliche Anstrengung erfordere, aber nur erfolgreich sein könne, wenn es gelinge, den ökologischen Umbau voranzutreiben und das Bundesland zu einem der nachhaltigsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte in Europa zu machen. Krischer hob hervor, dass in einer modernen Wirtschaft Klimaschutz, der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, gute Arbeitsplätze und soziale Sicherheit untrennbar miteinander verbunden seien. Die Kreislaufwirtschaft sei ein wesentlicher Faktor, um das Ziel der Transformation zu erreichen, und das Förderprogramm ermögliche es Unternehmen, ihre Wettbewerbsposition zu stärken und einen bedeutenden Beitrag zur Förderung einer umweltschonenden, ressourceneffizienten Produktionsweise und nachhaltigen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu leisten.

Fokus auf kreislauforientierte Beratung

Die Förderung zielt auf die unabhängige Beratung von Unternehmen aus allen Branchen ab, mit einem Schwerpunkt auf Innovationen für eine kreislauforientiertere sowie ressourcenschonendere und effizientere Gestaltung der Geschäftsprozesse, Produktionsverfahren und Produkte. Die Beratungen sollen Unternehmen ermutigen, sich auf eine ressourcenschonende und effiziente Wirtschaftsweise zu konzentrieren, auch im Sinne der Kreislaufwirtschaft und des European Green Deal.

Bedingungen für die Förderung

Ab sofort und bis zum 31. Dezember 2026 sind kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen antragsberechtigt, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. Auch Betriebe, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union haben, können sich bewerben, sofern das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Die Förderung umfasst die Ausgaben für die Dienstleistungen externer Beraterinnen und Berater, wobei der Zuschuss für Beratungen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben beträgt. Die maximale Fördersumme ist auf 100.000 Euro begrenzt, mit einer Bagatellgrenze von 2.500 Euro Zuschuss für die Gewährung einer Förderung.

Der Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 19.01.2024