NRW führt weiterhin bei Windenergie-Ausbau im ersten Halbjahr 2024

Fabian

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Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Nordrhein-Westfalen 228 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.336 Megawatt genehmigt, was mehr als ein Viertel aller bundesweiten Genehmigungen ausmacht. Nordrhein-Westfalen belegt damit auch 2024 im Ländervergleich die Spitzenposition. Dies wurde durch eine Analyse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen festgestellt, Stand 1. Juli 2024. Weiterhin hat die Landesregierung mit einem neuen Runderlass eine Arbeitshilfe herausgegeben, die aufzeigt, wie der Grundsatz, dass erneuerbare Energien von „überragendem öffentlichen Interesse“ sind, praktisch umgesetzt werden soll, und setzt damit ein Zeichen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energiequellen.

Ausblick und strategische Maßnahmen der Wirtschafts- und Klimaschutzministerin

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur betonte, dass die Genehmigungszahlen des ersten Halbjahres bestätigen, dass der ambitionierte und akzeptanzfördernde Ausbau der Windenergie der richtige Weg sei. Sie erklärte, dass dies ein langer Prozess sei und dass man von einer anhaltenden Zunahme des Zubaus in den folgenden Monaten ausgehe, ohne sich jedoch auf den bisherigen Erfolgen auszuruhen. Besonders im Blick habe die Regierung dabei die lokalen Interessen, da ohne die nötige Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger die Energiewende nicht zu realisieren sei. Der neue Erlass zur Anwendung von Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sei ein weiteres starkes Signal für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen und schaffe Planungssicherheit für Investoren und Projektträger, während gleichzeitig Konflikte, beispielsweise mit dem Naturschutz oder Denkmalschutz, minimiert und ein fairer Ausgleich der Interessen geschaffen würden.

Engagement und regulatorische Anpassungen des Umweltministers

Umweltminister Oliver Krischer erklärte, dass die hohen Genehmigungszahlen die engagierte Arbeit der Genehmigungsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie der Bezirksregierungen widerspiegeln. Er fügte hinzu, dass mit den Anfang Juli 2024 in Kraft getretenen Neuregelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die eine Straffung der Genehmigungsverfahren und eine Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien anstreben, eine positive Entwicklung bei den Genehmigungen von Windenergieanlagen fortgesetzt werde. Die Regierung werde diese Neuregelungen konsequent umsetzen und die Genehmigungsbehörden weiterhin unterstützen.

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Detaillierte Halbjahresbilanz und zukünftige Erwartungen

In einem bundesweiten Ländervergleich führt Nordrhein-Westfalen mit 1.336 MW genehmigter Leistung in 2024, gefolgt von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Leistung übertrifft bereits die Gesamtleistung des Jahres 2022 und liegt über 70 Prozent der Vorjahresleistung. Die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur belegen eine anhaltende Dynamik. Allein im Mai erhielt Nordrhein-Westfalen die meisten Zuschläge aller Länder. Die positiven Genehmigungszahlen und Ausschreibungsergebnisse zeigen sich auch im tatsächlichen Zubau, wobei bis Juli 2024 insgesamt 3.799 Anlagen in Betrieb waren. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden bereits 240 Anlagen in Betrieb genommen und Genehmigungen für weitere 672 Anlagen erteilt.

Runderlass zur Anwendung von § 2 des EEG und dessen Auswirkungen

Um die Versorgung mit erneuerbarer Energie sicherzustellen und die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, hat die Landesregierung einen Erlass zur Anwendung von Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Dieser normiert, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien als von „überragendem öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend“ betrachtet wird, bis die Stromerzeugung nahezu treibhausgasneutral ist. Der Erlass betont, dass bei behördlichen Entscheidungen mit Schutzgüterabwägung der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich Vorrang haben sollten, um die Klimaschutzziele zu erreichen und eine sichere, umweltschonende, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 23.07.2024