Förderung von kommunalen Nachhaltigkeitskonzepten in Strukturwandelregionen durch das Bundesumweltministerium

Laura

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Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte heute in Berlin Vertreterinnen und Vertreter des Nachhaltigkeitsmanagements aus Regionen, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Für das Förderprogramm „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“, kurz KoMoNa, wurden Modellvorhaben in den Braunkohlerevieren Lausitz, Rheinisches Revier und Mitteldeutschland ausgewählt. Das Bundesumweltministerium (BMUV) unterstützt die Erstellung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte und finanziert die dafür benötigten Personalstellen für Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -manager. Insgesamt stellt das BMUV für das Programm 200 Millionen Euro bereit. Bisher wurden mehr als 85 Modellvorhaben aus allen Bereichen des Förderprogramms ausgewählt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte, dass der tiefgreifende Strukturwandel insbesondere die Braunkohlereviere vor große Herausforderungen stelle. Gleichzeitig böten die Energiewende und der Ausstieg aus der Kohle neue Chancen für die Kommunen in den Revieren. Gemeinsam könnten sie stärker in eine nachhaltige Entwicklung einsteigen. Genau hier, in den Kommunen und Städten, entscheide sich, wie man sich für eine nachhaltige Zukunft aufstelle. Die Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten bedeute konkret: bessere Luft, mehr Stadtgrün, das auch im Sommer kühlt und Wasser speichert, und insgesamt mehr Lebensqualität. Daher fördere man gezielt kommunale Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -manager, damit sie gemeinsam mit den Menschen vor Ort in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gute Ideen umsetzen könnten. So trügen sie dazu bei, den Strukturwandel auf einen nachhaltigen, ökologischen und zukunftsfähigen Weg zu bringen. Das Ziel sei es, die Lebensqualität und Attraktivität in den Regionen gemeinsam zu sichern und weiterzuentwickeln.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 7.11.2023